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Grundsteuerreform

Das Backhaus-Ministerium hinkt bei der Grundsteuer hinterher

Neubrandenburg / Lesedauer: 3 min

Das Land schafft es, für die meisten seiner Liegenschaften rechtzeitig zum 31. Januar mit der Grundsteuererklärung fertig zu werden. Nur eine Behörde liegt nicht im Zeitplan.
Veröffentlicht:29.01.2023, 18:30

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Genauso wie jeder private Grundstückseigentümer und Unternehmer, die Immobilieneigentum besitzen, muss auch das Land Mecklenburg-Vorpommern für all seine Tausenden Liegenschaften Grundsteuererklärungen abgeben. Die meisten Ministerien würden dabei aber voll im Plan liegen, also ihre Erklärungen rechtzeitig zum Termin am 31. Januar abgeben, sagte Anna Lewerenz, Sprecherin des federführenden Finanzministeriums.

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Besonders viel Arbeit bereitet das bürokratische Prozedere dem Landwirtschaftsministerium von Till Backhaus (SPD). Mehr als 90 Prozent der Liegenschaften des Landes bewirtschaftet die Behörde, dabei handele es sich insbesondere um Flächen, die von der Land- und Forstwirtschaft genutzt werden. „Hier wird davon ausgegangen, dass von diesen rund 116.500 Flurstücken bis 31. Januar Erklärungen für mindestens etwa 87 Prozent abgegeben werden können”, sagte Anna Lewerenz.

Bei den restlichen 13 Prozent handele es sich um Flächen, bei denen aufgrund rechtlicher Probleme die Erklärungsabgabe aktuell nicht möglich sei, zum Beispiel wegen laufender Bodenordnungsverfahren, erklärte die Sprecherin des Finanzministeriums. Auch bei diesen Flächen werde angestrebt, so viele Erklärungen wie möglich fristgerecht zu übermitteln.

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Trotz des riesigen Aufwands würden die Grundsteuererklärungen ausschließlich von eigenen Mitarbeitern erledigt, sagte die Sprecherin des Landwirtschaftsministerium Eva Klaußner-Ziebarth. Das Ministerium gehe davon aus, dass es wegen der Fristüberschreitungen zu keinen Strafzahlungen kommen werde. Am Wochenende zeichnete sich ab, dass ein Großteil der grundsteuerpflichtigen Bürger ihre Erklärung nicht pünktlich abgeben werden. Erst 70 Prozent hatten per Onlineverfahren geliefert. Finanzminister Heiko Geue (SPD) hatte Verspätungszuschläge für säumige Steuerzahler angekündigt.

Neben dem Landwirtschaftsministerium verfügen die Ministerien für Wirtschaft und Infrastruktur (insbesondere Straßen), für Wissenschaft und Kultur (Hochschulen und Universitäten) sowie der Landtag über Liegenschaften, sagte Anna Lewerenz. Die Immobilien des Finanzministeriums würden von den vier Staatlichen Bau- und Liegenschaftsämtern (SBL) in Schwerin, Rostock, Greifswald und Neubrandenburg betreut. Da diese Immobilien zumeist für die Unterbringung von Dienststellen der Polizei, von Gerichten, Finanzämtern und weiteren Landesbehörden genutzt würden, sei die Mehrzahl von der Grundsteuer befreit.

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Insgesamt müsse das Finanzministerium für 144 Liegenschaften Erklärungen abgeben, etwa 93 Prozent seien bis Ende vergangener Woche erledigt gewesen, so die Sprecherin. Die übrigen würden bis Dienstag abgegeben.

Zuletzt war bekannt geworden, dass die Bundesregierung für einen Großteil ihrer steuerpflichtigen Immobilien die Erklärungen nicht bis 31. Januar fertigstellen könne. Mit Blick auf die Bürger sprach der vorpommersche Bundestagsabgeordnete Philipp Amthor (CDU) daraufhin von einer „absurde Doppelmoral”. „Das Credo muss lauten: Gleiche Abgabefristen statt Sonderbehandlung”, erklärte Amthor.