Untersuchungsausschuss
Das Geldwäschegesetz und die Klimastiftung MV
Schwerin / Lesedauer: 2 min

Andreas Becker
Eines stellt René Domke gleich zu Beginn unmissverständlich klar. „Das Verweigern der Auskünfte, die dann nach Klage in jedem Fall bisher ja doch gegeben werden mussten, führt zu Spekulationen und schadet erneut dem Ansehen des Landes”, kritisiert der Fraktionschef der FDP im MV-Landtag die Salamitaktik von Stiftungschef Erwin Sellering.
Der Ex-Ministerpräsident hat in den vergangenen Wochen in großen Teilen immer nur das bekannt gemacht, was ihm (drohende) Gerichtsurteile aufgedrückt oder Recherchen von Journalisten zwischenzeitlich an die Öffentlichkeit gebracht hatten.
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Wenn jetzt sogar öffentlich der Vorwurf der Geldwäsche erhoben werde – dies hatte der grüne Landtagsabgeordnete Hannes Damm am Donnerstag dieser Woche getan –, könne nicht einfach geschwiegen und zur Tagesordnung übergegangen werden, sagt Domke und erläutert seine Sicht. „Geldwäsche ist eine Straftat und ein Offizialdelikt. Auch ohne Strafantrag müsste von Amtswegen ermittelt werden. Allerdings bedeutet Geldwäsche, dass das Geld inkriminiert sein muss, also aus vorherigen Straftaten stammt und verschleiert, verborgen oder verwahrt wird, um einen Zugriff der Behörden zu verhindern.”
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Zur Erinnerung: Der russische Energieriese Gazprom hatte über seine Tochter Nord Stream 2 AG 20 Millionen Euro in die Klimastiftung MV gepackt. So sollte der durch US-Sanktionen bedrohte Weiterbau der Gaspipeline gewährleistet werden.
Dafür, dass das Geld aus Straftaten stamme, fehle der FDP bisher jeder Beleg, so der Liberale. Aber: „Klar ist für uns Freie Demokraten, dass die Tarn-Stiftung eine Art Geldsammelstelle war, um wirtschaftlichen Interessen zu dienen, zum weit überwiegenden Teil von Gazprom mit allen außenpolitischen und geopolitischen Problemen, die dies mit sich bringt”, macht Domke deutlich.
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Die Herkunft des Geldes sei indes unklar und es stelle sich hier nicht die Frage, ob das Geld aus Vortaten stamme. Es stelle sich für die FDP die Frage, ob alle Melde- und Dokumentationspflichten erfüllt worden seien, die das Geldwäschegesetz oder außenwirtschaftsrechtliche Vorschriften vorsehen würden. Domke weiter: „Es geht um die Frage, ob rechtsstaatlich gehandelt wurde, wie man es von privatwirtschaftlichen Unternehmen auch verlangt hätte oder ob für die Stiftung und deren Geldgeber ein anderes Recht galt.”
Fragen, deren Beantwortung zentrale Bedeutung im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss bekommen werden. Dieser nimmt Mitte Juni seine Arbeit auf.