Abstand, Maskenpflicht, Tourismus

Das sind die neuen Corona-Regeln in MV

Schwerin / Lesedauer: 3 min

Wie viele Menschen dürfen sich treffen, was gilt im Supermarkt, in Bus und Bahn? Sind Sportveranstaltungen und Flohmärkte möglich? Die MV-Landeregierung hat einige Lockerungen beschlossen.
Veröffentlicht:30.06.2020, 17:59
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Von:
  • Author ImageAndreas Becker
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Ein wenig Stolz ist aus ihrer Stimme schon herauszuhören und auch der Gesichtsausdruck zeugt von einer gewissen Zufriedenheit: „Mecklenburg-Vorpommern ist für viele Touristen ein Top-Urlaubsziel. Die Menschen in Deutschland haben natürlich mitbekommen, dass in unserem Bundesland konstant die niedrigsten Infektionszahlen registriert werden“, betreibt Manuela Schwesig Eigenwerbung für ihre Regierung samt Beraterstab und lobt einen Atemzug später auch das „verantwortungsvolle Handeln unserer Bürger“.

Dass Mecklenburg-Vorpommern „bisher gut durch die Corona-Krise gekommen ist“, bilde jetzt auch die Basis für weitere Lockerungen, betont die SPD-Ministerpräsidentin – und zählt in einer Pressekonferenz auf, welche Öffnungsschritte das Landeskabinett in einer sechsstündigen Klausurtagung gestern vereinbart hat:

Kontaktbeschränkungen und Mindestabstand

Ab dem 10. Juli wird die strikte Begrenzung von Kontakten auf zwei Hausstände oder 10 Personen aufgehoben. Den Bürgern wird allerdings empfohlen, bis zum 10. August die Zahl der Menschen, zu denen sie Kontakt haben, möglichst gering zu halten und den Personenkreis möglichst konstant zu belassen. „In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen Personen als den Angehörigen des eigenen Hausstandes ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Es wird weiterhin empfohlen, eine Mund-Nase-Bedeckung (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch) zu tragen“, heißt es in der offiziellen Mitteilung der von Schwesig geführten Staatskanzlei.

Einkaufswagen- und Maskenpflicht, Flohmärkte und Messen

Erleichterungen gibt es auch für den Einzelhandel: Die Pflicht zur Nutzung eines Einkaufswagens entfällt, die Maskenpflicht bleibt allerdings. Desweiteren ist die Öffnung von Spezialmärkten (Flohmärkte, Handwerkermärkte, Mittelaltermärkte) und Messen unter Auflagen möglich.

Sportveranstaltungen, Familienfeiern und Restaurants

Auch der Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit- und Breitensport ist ab 10. Juli möglich. Zuschauer aus MV werden bis zu 200 Personen in geschlossenen Räumen und 500 Personen unter freiem Himmel zugelassen. Erlaubt sind dann auch Familienfeiern außerhalb der eigenen vier Wände – beispielsweise im Vereinsheim. Gaststätten und Restaurants dürfen wieder bis um 2:00 Uhr in der Nacht öffnen. Auch Buffets sind ab 10. Juli wieder erlaubt.

Tagestourismus, Bus- und Bahnverkehr

Noch nicht durchringen konnte sich die Schwesig-Regierung, MV wieder für den Tagestourismus zu öffnen. Lediglich Reisebussen ist es ab 10. Juli gestattet, Tagestouren nach MV anzubieten. Die Reisebusse können auch voll besetzt sein, es gelten keine Abstandsregeln – allerdings muss jeder Gast Mund- und Nasenmaske tragen. Auch im übrigen Bus- und im Bahnverkehr gelten keine Abstandsregeln mehr – aber die Maskenpflicht.

Kitas und Schulen

Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) kündigte an, dass es ab dem 1. August unter Auflagen einen „vollständigen und verlässlichen Regelbetrieb“ in Schulen und Kindergärten geben soll. Unter anderem sind mehr Corona-Tests bei Kindern sowie Erziehern und Lehrern geplant.

Trotz all dieser teilweise weitreichenden Lockerungen ist Schwesig weit davon entfernt, die alte Normalität auszurufen. „Denn Infektionsausbrüche in verschiedenen anderen Regionen Deutschlands zeigen, worüber Sonnenschein und Sommervergnügen nicht hinwegtäuschen dürfen – das Virus ist noch da! Wir haben allen Grund, weiter achtsam zu sein“, macht Schwesig deutlich.