SOG MV
Debatte um neues Polizeigesetz – Demonstration am Wochenende
Schwerin / Lesedauer: 4 min

dpa
Rund eine Woche vor dem Beginn der Anhörung zum neuen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) im Innenausschuss gibt es weiterhin geteilte Meinungen über den Gesetzentwurf. Während Polizei und Innenministerium neue Befugnisse für die Polizei für notwendig halten, damit sie mit Kriminellen Schritt halten kann, kritisieren Gegner des Gesetzes, dass die Befugnisse zu weit gingen und der Entwurf handwerklich schlecht gemacht sei. Am 22. August und am 12. September sollen zahlreiche Sachverständige ihre Anmerkungen im Innenausschuss des Landtages vortragen.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) MV begrüßt das neue Polizeigesetz grundsätzlich: „Mit diesen neuen Befugnissen wird die Polizei letztlich besser in die Lage versetzt Straftaten zu verhüten und für die Verfolgung künftiger Straftaten vorzubeugen“, sagt BDK MV-Sprecher Mario Limbach. Um eine „Verschärfung“ des Gesetzes handele es sich nicht, der Gesetzgeber reagiere nur auf sich ändernde Bedrohungslagen.
Zwei Kernstücke des Gesetzes sind die Onlinedurchsuchung und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), die bei dem Verdacht auf schwere geplante Straftaten eingesetzt werden könnten. An ihnen entzündet sich ein Großteil der Kritik. Bei beiden wird heimlich Überwachungssoftware auf Computer, Smartphone oder Tablet installiert, um Festplatteninhalte und Kommunikation zu überwachen. Teilweise soll das auch bei Personen aus dem Umfeld des Verdächtigen erlaubt werden. Ein Richter soll zustimmen müssen, doch Kritiker beruhigt das nicht. Sie sprechen vom „Staatstrojaner“, denn um Zugang zu den Geräten zu bekommen, müssten die Behörden mitunter auf bislang nicht bekannte Sicherheitslücken zugreifen und dürften heimlich in Wohnungen eindringen.
„Ausspähen von Menschen, die sich keiner Straftat schuldig gemacht haben.”
Dies greife in die Freiheitsrechte ein, räumt Limbach ein. Der BDK hält die Vorschläge dennoch für gelungen, weil die Eingriffsvoraussetzungen eng gefasst seien. „Wir gehen von einer Anwendung nur in einem sehr seltenen Ausnahmefall aus.“ Anders sieht das FDP-Generalsekretär David Wulff: „Das neue SOG MV ermöglicht jetzt neu das Ausspähen von Menschen, die sich keiner Straftat schuldig gemacht haben und noch nicht mal im Verdacht stehen, etwas getan zu haben“. Die einzige Hürde sei, dass man einen Verdächtigen im persönlichen Bekanntenkreis haben müsse.
Der Linken-Abgeordnete Peter Ritter nannte beide Instrumente indiskutabel. Immer weniger Straftaten bei steigenden Aufklärungsquoten sprächen für gute Polizeiarbeit, aber nicht für ausufernde Ermittlungsbefugnisse. Grundsätzlich sei gegen ein neues SOG aber nichts einzuwenden, wenn es rechtsstaatsverträglich sei und Probleme löse. Grünen-Chefin Ulrike Berger kritisiert: „Damit kann auch die Großmutter eines Tatverdächtigen in das Visier der Polizei geraten.“ Sie bemängelt auch fehlende Kontrollbefugnisse des Landesdatenschutzbeauftragten: „Er darf lediglich mahnen und das Parlament im Rahmen seiner Berichte informieren.“
In einem Punkt besteht lagerübergreifend Einigkeit: Das Gesetz ist äußerst kompliziert formuliert. Dabei handele es sich um ein eingriffsintensives Gesetz, das jeden Bürger betrifft, sagt Anja Wolters von der Landesdatenschutzbehörde. „Das ist ja nicht nur für die Polizei, sondern auch der Bürger muss das verstehen können.“ Dies sei ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit. Die Formulierungen seien nicht immer gelungen und könnten dazu führen, dass letztlich Gerichte über die Auslegung der Vorschriften entscheiden müssten, sagt auch Polizist Limbach. Hinzu komme, dass Beamte im Ernstfall in sehr kurzer Zeit Entscheidungen treffen müssten: „Komplexe juristische Erhebungen sind dann nicht möglich. Der Gesetzentwurf sollte verständlicher formuliert werden.“
Demonstration in Rostock am 18. August
Innenminister Lorenz Caffier (CDU) kann diese Bedenken nachvollziehen. „Aber die Lebenswirklichkeit, auf die sich die Normen und der Regelungsinhalt letztlich beziehen, ist ebenfalls immer komplexer geworden“, sagt er. Vorschriften der EU und des Bundesverfassungsgerichts schränkten den Gestaltungsspielraum des Landes ein. Es werde Fortbildungen geben, um das Gesetz handhabbar zu machen. Allerdings müsse nicht jeder Beamte das ganze SOG bis in die Tiefe beherrschen: Streifenpolizisten etwa müssten sich mit den Regeln für einen Platzverweis auskennen, aber nicht tiefgründig mit der Telefonüberwachung, sagte Caffier.
In den kommenden Tagen rufen die Gegner der SOG-Verschärfung zu mehreren Protestveranstaltungen auf. Das Bündnis „SOGenannte Sicherheit“ will am 18. August in der Rostocker Innenstadt demonstrieren. Auch in Schwerin und in Neubrandenburg fanden bereits DemonstrationenPolizei, innese statt. Die nicht im Landtag vertretenen Grünen planen am 26. August eine eigene Expertenanhörung in Rostock, bei der über die Bedenken informiert werden soll.