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Die strengen Auflagen für die Gastronomie in MV

Schwerin / Lesedauer: 3 min

Mundschutz, Speisekarten, Reservierung: Am Samstag dürfen die Gaststätten und Restaurants in MV wieder öffnen. Hier finden Sie alle Regeln, die dabei für die Mitarbeiter und Gäste gelten.
Veröffentlicht:06.05.2020, 11:34

Von:
  • Nordkurier
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Am Samstag ist es endlich soweit: Ab dem 9. Mai darf die Gastronomie in Mecklenburg-Vorpommern wieder öffnen. Allerdings unter strengen Auflagen, die nach der Ankündigung von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Montagabend, jetzt noch einmal konkretisiert wurden.

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Damit die wegen der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus seit Wochen geschlossenen Gaststätten und Restaurants wieder aufmachen können, hat die Landesregierung unter dem Motto „Sicherer Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern” umfassende Schutzstandards für die Gastronomie veröffentlicht. Diese sehen Regeln für die jeweiligen Einrichtungen, die Mitarbeiter und die Gäste vor.

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Erster Überblick – 8 Regeln für die Gastronomie in Mecklenburg-Vorpommern:

1. Ab dem 9. Mai 2020 ist die Öffnung wieder möglich; erlaubte Öffnungszeiten sind 6 bis 21 Uhr. Hinweis: Diese Regelung wurde am 19. Mai verändert: Gaststätten dürfen ab dem 25. Mai bis 23 Uhr öffnen.

2. Tische sind in der Regel vorab zu reservieren.

3. Die Nachverfolgung möglicher Kontaktpersonen ist durch die Angabe von Kontaktdaten bei der Reservierung oder durch die Angabe von Kontaktdaten der Hauptperson vor Ort zu gewährleisten.

4. An den Tischen dürfen maximal 6 Personen sitzen. Eine Platzanweisung ist notwendig.

5. Die Gäste müssen sitzen. Der Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen fremden Personen ist einzuhalten.

6. Mund-Nasen-Schutz sowie Handschuhe sind für das Servicepersonal verpflichtend – nicht aber für die Gäste am Tisch.

7. Verstärkte Hygienemaßnahmen müssen umgesetzt werden, dazu kommt regelmäßiges Lüften in allen Bereichen.

8. Es dürften sich keine Gegenstände zur gemeinsamen Nutzung am Tisch (Salzstreuer, Brotkörbe etc.) befinden.

Dies ist aber längst nicht alles. So müssen die betrieblichen Abläufe so gestaltet werden, dass zwischen Personen immer ein Abstand von mindestens 1,50 Meter eingehalten werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, muss eine räumliche Trennung zwischen den Arbeitsbereichen (ausreichend hohe Barrieren, Plexiglas etc.) eingerichtet werden. Wenn bei bestimmten Arbeiten weder Abstand noch räumliche Trennung möglich sind, müssen die jeweiligen Mitarbeiter Mund-Nase-Bedeckungen tragen.

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Mindestabstand einhalten

Der Abstand zwischen den Gästen und dem Personal muss mindestens 1,5 Meter betragen. Das sollte durch breite Tresen, Abstandsmarkierungen auf dem Boden und Servierhilfsmittel wie Servierwagen gewährleistet werden.

Auch der Mindestabstand zwischen den Gästen ist durch entsprechende Platzierung der Tische und Stühle oder zum Beispiel die Besetzung nur jedes 2. Tisches einzuhalten. Gästen, die sich krank fühlen oder die sogar in Quarantäne bzw. häuslicher Isolierung wegen einer Covid-Erkrankung sind, ist der Besuch von Restaurants strikt untersagt.

+++Alle Ratgeber zum Coronavirus und den aktuellen Maßnahmen bzw. Regeln finden Sie hier.+++

Keine Speisekarten zum Blättern

Beim Kassieren sollen die Gäste möglichst um kontaktloses Bezahlen gebeten werden. Wo dies nicht möglich ist, ist die Übergabe von Geld/Belegen über eine Ablage (Tablett o.ä.) zu gestalten. Statt Speisekarten zum Blättern, sollten Digitale Speisekarte (als Download auf Gäste Smartphone per QR-Code), Einmalkarten oder etwa Aufsteller verwendet werden. Nach dem Abräumen von Gläsern, Geschirr und Besteck müssen sich die Mitarbeiter die Hände Waschen oder desinfizieren. Wenn der Gast gegangen ist, müssen Tische und Griffbereiche am Stuhl – je nach Material – gereinigt und desinfiziert werden.

Nach Möglichkeit sind an jeder Restaurantseingangstür Desinfektionsspender aufzustellen.

In dem pfd-Dokument „Schutzstandards für die Gastronomie in Mecklenburg-Vorpommern” finden Sie alle neuen Regeln und Vorschriften für die Gastronomie im Land im Detail.