Fahrerlaubnis–Tausch
Diese DDR-Führerscheine müssen jetzt getauscht werden
Greifswald / Lesedauer: 2 min

Nordkurier
Bestimmte Einwohner des Landkreises Vorpommern-Greifswald sind aktuell dazu aufgerufen, ihren Papierführerschein umzutauschen. Wie ein Landkreis-Sprecher mitteilt, betrifft das konkret Personen, die in den Jahren 1965 bis 1970 geboren wurden. Das gilt demnach sowohl für in der DDR als auch in der BRD ausgestellte Dokumente.
Dafür müssen die alten Führerscheine den Angaben zufolge persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden. „Aus den Erfahrungen im Zuge des bisherigen Umtausches wird empfohlen, den Umtausch zeitnah durchzuführen und nicht bis zum Ende der Frist aufzuschieben. Somit können längere Wartezeiten im Dezember 2023 und Januar 2024 vermieden werden“, so der Sprecher weiter.
Bestimmte Betroffene sollen für Umtausch Behördenarbeit übernehmen
Spätestens bis zum 19. Januar 2024 müsse der Umtausch erfolgen, sonst verliere der bisherige Führerschein seine Gültigkeit. Neben dem alten Führerschein müssen in der Behörde ein Personalausweis oder Reisepass inklusive Meldebestätigung, die nicht älter als drei Monate sein darf, und ein aktuelles biometrisches Passfoto vorgelegt werden.
Kompliziert wird es, wenn der umzutauschende Führerschein ursprünglich außerhalb von Vorpommern-Greifswald ausgestellt wurde. Betroffene sollen dann dafür Sorge tragen, dass vor dem Umtausch „eine Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde an den Landkreis Vorpommern-Greifswald“ zur Führerscheinstelle in Greifswald per Post geschickt wird.
Bei der sogenannten Karteikartenabschrift handelt es sich im Grunde um eine Bestätigung des Führerscheinerwerbs. Sie enthält etwa das Datum der Ausstellung sowie die jeweiligen Führerscheinklassen. Da die Führerscheinstellen in Pasewalk, Anklam und Greifswald offenbar nicht in der Lage sind, diese Informationen selbst von anderen Behörden in Erfahrung zu bringen, sind Betroffene gezwungen, diese Arbeit zu übernehmen.