Straßenmeistereien in MV

Dreiste Müllsünder hinterlassen 500 Tonnen Abfall

Rostock / Lesedauer: 2 min

Über zwei Millionen Euro kostete 2021 die Reinigung von Straßengräben und Rastanlagen im Land. Und der illegal entsorgte Müll ist nicht nur ein optisches Problem.
Veröffentlicht:03.03.2022, 14:44

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Teppichböden, Kühlschränke, Bauschutt, Verpackungsmüll: Schätzungsweise 500 Tonnen Abfall sind im vergangenen Jahr in Mecklenburg-Vorpommern illegal an den Bundes- und Landesstraßen entsorgt worden. Besonders betroffen seien Straßenabschnitte an Parkplätzen, Fast-Food-Restaurants, Einkaufparks und Autobahnzubringern, teilte das Landesamt für Straßenbau und Verkehr am Donnerstag in Rostock mit.

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Allein im Bereich der Straßenmeisterei Ludwigslust seien im vergangenen Jahr knapp 25 Tonnen Abfall eingesammelt worden, hieß es. Hochgerechnet auf die 25 Straßenmeistereien der Straßenbau- und Verkehrsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern seien rund 500 Tonnen Abfall unsachgemäß an den Bundes- und Landesstraßen entsorgt worden.

Landesweit seien 2021 mehr als zwei Millionen Euro für die Reinigung der Gräben, Mulden, Seitenräume sowie Park- und Rastanlagen ausgegeben worden. Ein Großteil der Kosten entfalle dabei auf die Beseitigung achtlos weggeworfenen Mülls. „Das Müllsammeln ist zeit- und personalintensiv und kostet die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler viel Geld, das wir an anderer Stelle einsetzen könnten“, sagt Dr. René Firgt, Direktor des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern.

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Dabei bergen nicht ordnungsgemäß entsorgte Abfälle vor allem zwei Gefahren: Neben einer möglichen Verkehrsgefährdung stellt es auch eine Umweltverschmutzung dar, zum Beispiel wenn Flüssigkeiten aus durchgerosteten Kanistern in den Boden sickern und das Grundwasser verunreinigen. Ebenso kann dadurch der Lebensraum von Pflanzen und Tieren gestört werden.

Das Abladen von Müll an Orten, die nicht für die Entsorgung vorgesehen sind, ist generell verboten, betont das Landesamt für Straßenbau und Verkehr. Ob es sich im konkreten Fall um eine Ordnungswidrigkeit oder um eine Straftat handelt, hängt von der Schwere der Tat ab. Es können Bußgelder bis zu einer Höhe von 100.000 Euro verhängt werden.

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Die Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern ist nach eigenen Angaben für mehr als 1900 Kilometer Bundesstraßen und etwa 3300 Kilometer an Landesstraßen zuständig. Hinzu kämen aufgrund von Verwaltungsvereinbarungen 1250 Kilometer Kreisstraßen.