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▶ Düsenjäger über MV – das ist erlaubt und das verboten

Laage / Lesedauer: 6 min

Unüberhörbar donnern derzeit immer wieder Kampfjets über Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Für die Flüge gibt es klare Regeln, wie die Bundeswehr erklärt.
Veröffentlicht:11.05.2022, 12:00
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  • Author ImageSimon Voigt
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In den vergangenen Tagen waren häufiger Kampfjets der Bundeswehr zu hören, die über den Nordosten dröhnten. Viele Menschen störten sich daran, es gibt aber auch Zustimmung für die Übungsflüge, die nur in wenigen Regionen Deutschlands in dieser Form stattfinden können.

„Es findet nicht mehr Flugbetrieb statt als üblich”, erklärte dazu am Dienstag ein Sprecher des Luftfahrtamtes der Bundeswehr in Köln. Auch Tiefflüge sollen nicht stattgefunden haben. Den Eindruck, dass mehr geflogen werde, erklärte der Sprecher auch mit der Wahrnehmung in der Bevölkerung. So sei das Thema durch Berichterstattung in den Medien oder den Krieg in der Ukraine ungleich präsenter. Jedoch sei bislang „alles regelkonform” abgelaufen, versichert der Sprecher, die Flieger seien nicht zu tief oder zu schnell geflogen, als zulässig.

Dieses Video zeigt einen Eurofighter über Burg Stargard am Dienstag vor einer Woche.

„Fluglärm lässt sich nicht vermeiden”, erklärt zu dem Thema die Bundeswehr auf einer Informationsseite für Bürger. Jedoch habe sie sich freiwillig dazu verpflichtet, ihn auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren. Zudem soll er regional aufgeteilt sein, nicht eine bestimmte Region übermäßig belastet werden. Größere Übungsvorhaben, die über die üblichen Routineflüge hinausgingen, würden zudem vorab angekündigt. Dies geschah aktuell etwa bei der Großübung „Schneller Adler”, bei der 1200 Soldaten aus Deutschland und den Niederlanden rund um Rügen eine Evakuierungsmission trainieren.

Aktuell kommt viel zusammen

Damit kommt gerade viel zusammen. Denn neben dem „Schnellen Adler” findet auch die Großübung „Haffsturm” statt, bei der sich die Panzergrenadierbrigade 41 „Vorpommern“ und weitere Kräfte der 1. Panzerdivision vom 9. bis 20. Mai in Jägerbrück bei Torgelow und in Neubrandenburg auf hochintensive Gefechte vorbereiten. Zudem hat in der vergangenen Woche die Flugbereitschaft des Verteidigungsministeriums einen Eurocopter im Rahmen eines Ausbildungsfluges in Cölpin bei Neubrandenburg landen lassen.

Die Übung „Schneller Adler“ findet nach Bundeswehrangaben alle drei Jahre als Evakuierungstraining zu Lande, Wasser und aus der Luft statt – an diesem Wochenende ist Vorpommern der Übungsort. Foto: Daniel Reinhardt

Im Video:So schauten Soldaten aus dem Bundeswehr-Heli auf die Seenplatte

Mehr Flieger in Mecklenburg-Vorpommern stationiert

Doch zurück zu den Düsenjägern. Auch wenn aktuell nicht mehr Flugbetrieb als üblich stattfinde, gab es in diesem Jahr doch eine Veränderung. Seit Januar sind neben den 25 Eurofightern des taktischen Luftwaffengeschwader 73 „Steinhoff“ im Fliegerhorst Laage südlich von Rostock auch 19 Kampfjets des Schwesterverbandes „Richthofen“ aus Wittmund in Ostfriesland stationiert. Grund ist eine umfassende Sanierung des Flugplatzes in Wittmund, wegen der die Maschinen und rund 240 Soldatinnen und Soldaten nach Laage umziehen mussten. Die Sanierung soll noch zwei Jahre andauern.

Normalerweise werden in Laage Piloten aus Deutschland und Österreich am Eurofighter ausgebildet. Das sind dann die Flüge, die mitunter auch in weiten Teilen Mecklenburg-Vorpommerns zu hören sind. Das Wittmunder Geschwader hat einen anderen Auftrag, den „Quick Reaction Alert“ (QRA). Damit ist die Alarmbereitschaft gemeint, bei der Abfangjäger in kurzer Zeit im deutschen Luftraum für Sicherheit sorgen sollen. Dafür zuständig ist die sogenannte Alarmrotte, die nun auch in Laage stationiert ist. Die Rotte besteht aus zwei Eurofightern, die jederzeit einsatzbereit sein müssen. Innerhalb von Minuten sollen die Kampfpiloten im Ernstfall mit ihren Fliegern aufsteigen können. „Notwendig ist ihr Einsatz beispielsweise bei der Kontaktaufnahme zu Passagierflugzeugen, die ihre Funkverbindung verloren haben”, so die Bundeswehr. Die zweite Alarmrotte der Luftwaffe ist in Neuburg an der Donau stationiert.

Das Wittmunder Geschwader fliegt nun auch in Laage seine Übungsflüge. Beiden Maschinen der Alarmrotte gehen ein- bis zweimal täglich an den Start und trainieren, damit die Piloten die Abläufe im Schlaf können, heißt es von der Bundeswehr. Für die Anwohner bedeutet das unterm Strich: Mehr Flüge und mehr Krach.

Doch was ist nun den Piloten erlaubt? Und was dürfen sie nicht? Die Bundeswehr hat auf ihrer Internetseite zum Thema „Militärischer Flugbetrieb” einige Informationen für Bürger zusammengefasst.

Übungsflugbetrieb

„Während der Durchführung in Deutschland kann die Lärmbelastung in den von den Übungen betroffenen Regionen über das normale Maß hinausgehen. Es ist daher notwendig, die Bevölkerung über die Durchführung solcher Flugbewegungen zu informieren, um damit Verständnis für den entstandenen Fluglärm bei den Bürgern zu erwirken”, erklärt die Bundeswehr zu Übungsflügen. In Mecklenburg-Vorpommern starten Übungsflüge vom Fliegerhorst Laage.

Ob die Jets abheben, werde in der Regel tagesaktuell entschieden, so der Sprecher des Luftfahrtamtes der Bundeswehr. Dies hänge etwa vom Wetter ab, von der Verfügbarkeit von Piloten und Maschinen und vom Ausbildungsstand der Piloten vor Ort. „Am Wochenende findet kein Übungsbetrieb statt”, so der Sprecher.

Über den normalen Flugbetrieb hinaus gehen „große Übungen”, an denen auch andere Teilstreitkräfte teilnehmen, wie es aktuell bei der Übung „Schneller Adler” rund um Rügen passiert. Solche Übungen sollen der Bevölkerung gesondert angekündigt werden.

Tiefflüge

„Je tiefer ein Luftfahrzeug fliegt, desto größer der Lärm, der am Boden wahrzunehmen ist. Wenn das Luftfahrzeug dann noch sehr schnell fliegt, führt die plötzliche und laute Geräuschentwicklung zu Erschrecken bei Mensch und Tier”, erklärt die Bundeswehr. Dies sei nicht beabsichtigt, „aber auch nicht immer vermeidbar”. Tiefflug ist unterhalb einer Flughöhe von 1500 Fuß (etwa 500 Meter) definiert. Tiefflüge sind überall in Deutschland an Werktagen von 7 Uhr bis 17 Uhr mit einer Mindesthöhe von 1000 Fuß (300 Metern) über dem Grund erlaubt. An den Wochenenden dürfen somit keine Tiefflüge stattfinden.

Über Großstädten, Flugplatzkontrollzonen, Kernkraftwerken und bestimmte Industrieanlagen sind keine Tiefflüge erlaubt. Kampfflugzeuge dürften bei Tiefflügen über Land maximal 420 Knoten fliegen, was rund 780 Kilometern pro Stunde entspricht. Bei bestimmten Flugübungen, etwa Abfangmanövern darf die Geschwindigkeit kurzfristig bis zu 475 Knoten, etwa 880 Kilometer pro Stunde, betragen. Oberhalb von 500 Metern darf bis knapp unter der Schallgeschwindigkeit geflogen werden.

Überschallflüge

Ein Kampfflugzeug fliegt im Überschallbereich, wenn es mehr als 640 Knoten, etwa 1200 Kilometer pro Stunde (das sind 330 Meter pro Sekunde), erreicht. „Der dabei entstehende sogenannte Überschallknall ist trotz enormer Flughöhe sehr deutlich am Boden zu hören. Zur Lärmverminderung darf nur bei realen Abfangeinsätzen, Testflügen und angemeldeten Übungsflügen schneller als der Schall geflogen werden”, erklärt die Bundeswehr. Test- und Übungsflüge im Überschallbereich sind nur oberhalb einer Höhe von 36.000 Fuß (etwa 11.000 Meter) erlaubt. Zudem dürfen sie nur werktags zwischen 8 Uhr und 12:30 Uhr sowie von 14 Uhr bis 20 Uhr stattfinden.