Corona-Maßnahmen
Einreise-Regeln in MV abermals gelockert – gute Nachrichten für Kinder
Schwerin / Lesedauer: 2 min

Andreas Becker
Nachdem das Oberverwaltungsgericht Greifswald (OVG) das in der Corona-Landesverordnung vorgesehene Einreiseverbot nach Mecklenburg-Vorpommern und das entsprechende Ausreisegebot für unrechtmäßig erklärt hat, hat die Landesregierung am Mittwoch reagiert und entsprechende Änderungen beschlossen.
Das Gericht hatte in seinem Urteil erklärt, dass die bisherige Corona-Landesverordnung willkürlich sei, da sie vollständig geimpfte und nicht geimpfte Menschen gleich behandele.
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Wann liegt ein vollständiger Impfschutz vor?
Laut eines Beschlusses der Landesregierung sind „Einreisen in das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern für vollständig Geimpfte und Genesene nun erlaubt. Somit dürfen beispielsweise Eigentümer, Zweitwohnungsbesitzer oder auch Tagesgäste einreisen”.
Als „vollständig Geimpfte” gelten Personen, „bei denen ein vollständiger Impfschutz vorliegt, wenn die letzte notwendige Impfdosis mehr als zwei Wochen zurückliegt. Hierzu zählt beispielsweise, wenn jemand sich Erst- und Zweitimpfen lassen hat und die zweite Impfung 14 Tage zurückliegt”, teilte das Gesundheitsministerium in MV mit.
Geimpfte dürfen mit Kindern einreisen
Einreisen dürfen auch genesene Personen, die eine Corona-Infektion durchgemacht haben und nach circa sechs Monaten geimpft worden sind. Ein vollständiger Impfschutz liegt vor, wenn die notwendige Impfdosis mehr als zwei Wochen zurückliegt.
Und noch etwas hat die Landesregierung in dem Zusammenhang beschlossen: Genesene Personen, die eine Corona-Infektion durchgemacht haben und noch keine Impfung bekommen haben, dürfen ebenfalls einreisen, wenn die Genesung nicht länger als sechs Monate zurückliegt.
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Keine Symptome wie Husten, Fieber und Schnupfen aufweisen
Darüber hinaus können sich laut Gesundheitsministerium vollständig Geimpfte und Genesene „von den im selben Haushalt lebenden Kindern bis 18 Jahre begleiten lassen. Kinder zwischen 6 und 18 Jahren haben am Tag der Einreise ein tagesaktuelles negatives Corona-Schnell- oder Selbsttest-Ergebnis mit zuführen”.
Die vollständig Geimpften und Genesenen sowie die begleitenden Kinder müssen bei der Einreise frei von typischen Corona-Symptomen sein. Dazu zählen Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksverlust.
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Privater Besuch bei Kernfamilie erlaubt
Vom Einreiseverbot ausgenommen sind nach wie vor Fahrten, die für die Ausübung beruflicher Tätigkeiten erforderlich sind oder zu privaten Besuchen bei Familienangehörigen (Kernfamilie), die ihren ersten Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben, genutzt werden.