Nach Sexueller Belästigung

Erneut Bußgelder gegen Polizisten – Innenministerium schweigt

Schwerin / Lesedauer: 2 min

Mehrere Skandale bei der Polizei wurden durch den Datenschutzbericht in MV öffentlich. Auch der aktuelle Bericht zeigt Probleme auf. Das Innenministerium schweigt.
Veröffentlicht:17.11.2022, 15:29
Aktualisiert:18.11.2022, 15:59

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Bußgelder wegen sexueller Belästigung von Minderjährigen durch Polizisten waren beim letzten Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern ein wichtiges Thema. Nun ist ein neuer Bericht veröffentlicht worden. Und wieder finden sich Bußgelder gegen Polizisten darin.

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Minderjährige belästigt – Schwere Vorwürfe gegen Polizisten in MV

In dem Datenschutzbericht vor zwei Jahren ließ sich Erschreckendes lesen. „In einem Fall hatte sich eine 15-jährige Jugendliche wegen der Erstattung einer Strafanzeige im Zusammenhang mit der ungewollten Veröffentlichung von Bildern im Internet, die sie beim Sex zeigen, in Begleitung einer Betreuerin auf das Polizeirevier begeben. Im Nachgang wurde sie von dem Polizeibeamten, der sie auf dem Revier in Empfang genommen hatte und dem der Sachverhalt zuerst geschildert wurde, per SMS angeschrieben und zu einem Fotoshooting eingeladen“, hieß es so im vergangenen Bericht von 2019.

In einem anderen Fall hat ein Ermittler in einem Verfahren wegen Kindesmissbrauchs eine 13-jährige Zeugin des Missbrauchsverfahrens im Anschluss an eine Zeugenvernehmung auf Whatsapp kontaktiert.

„Die Handynummer hatte er sich im Nachgang der Vernehmung mit dem Hinweis verschafft, diese würde möglicherweise noch für Nachfragen benötigt. Am selben Tag hat der Polizist mit dem Mädchen einen Chat auf Whatsapp begonnen und hat in dessen Verlauf diesem 13-jährigen Mädchen sexuelle Avancen gemacht“, berichtete der Datenschutzbeauftragte Müller.

Innenministerium schweigt

Wo vor zwei Jahren noch tatsächliche Datenschutzverstöße in dem Bericht erwähnt wurden, schweigt man im aktuellen Bericht über Einzelheiten. Erwähnt wird lediglich, dass Bußgelder wegen unberechtigter Datenabfragen verhängt wurden.

Auf Nordkurier-Anfrage an das Büro des Datenschutzbeauftragten Heinz Müller heißt es, dass man keine genauen Informationen bezüglich der sanktionierten Fälle preisgeben kann und möchte. Grund hierfür – der Datenschutz. Eine Anfrage an das für die Polizei verantwortliche Innenministerium in Schwerin blieb sogar ohne jede Antwort.

Gefahr erkannt

Immerhin scheint man Teile des Problems mittlerweile erkannt zu haben. So entschied im August 2021 das Oberlandesgericht Rostock, dass die Dienststelle der Beamten noch einmal konkret bestimmen müsse, welche Befugnisse diese bei Datenabfragen haben. Vor diesem Hintergrund hat das damalige Ministerium für Inneres und Europa M-V die Beschreibung der Zugriffsmöglichkeiten für die Polizeibeamten angepasst.

Trotzdem warnt auch hier der Datenschutzbeauftragte, dass „Beschäftigte gegen das Datenschutzrecht, wenn sie zu privaten Zwecken, und sei es nur aus Langeweile, auf dienstliche Systeme zugreifen, um personenbezogene Daten abzufragen” verstoßen, so Müller.