Erwin Sellering drohen 25 Tage Gefängnis
Schwerin / Lesedauer: 2 min

Das Landgericht Schwerin hat gegen die landeseigene Stiftung Klima- und Umweltschutz MV ein Zwangsgeld verhängt. Das berichtete am Wochenende die Tageszeitung „Welt”. Damit vollstrecke das Gericht ein Versäumnisurteil von Ende April, in dem die Stiftung verpflichtet worden sei, einen umfangreichen Fragenkatalog eines Reporters zu ihrem „wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb“ zu beantworten, hieß es von der „Welt”-Gruppe.
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Dieser Geschäftsbetrieb war eigens eingerichtet worden, um die Ostsee-Pipeline der Gazprom-Tochter Nord Stream 2 AG trotz US-Sanktionen fertigzustellen. Der Stiftungsvorstand unter dem Vorsitzenden Erwin Sellering (SPD) weigere sich jetzt aber, Auskunft über Details dieses Geschäftsmodells zu geben. Selbst das Versäumnisurteil des Landgerichts aus dem April habe bei dem Amtsvorgänger von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig keinen Sinneswandel ausgelöst, schrieb die „Welt”.
Zwangsgeld von 5000 Euro
„Der Richter der zuständigen Zivilkammer 3 hat darauf jetzt nach einem Antrag dieser Redaktion mit einem Beschluss reagiert. Sellering droht danach im schlimmsten Fall sogar Zwangshaft”, schreibt die „Welt”. Wörtlich heißt es in dem Beschluss: „Die Verfügungsbeklagte Stiftung Klima- und Umweltschutz MV wurde gemäß vorläufig vollstreckbarem Versäumnisurteil zu einer Handlung verpflichtet, die nicht durch einen Dritten vorgenommen werden kann.” Die Stiftung habe diese Handlung aber „nicht ausgeführt”. Zur Vollstreckung werde deshalb „ein Zwangsgeld von 5000 Euro verhängt, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für je 200 Euro ein Tag Zwangshaft”. Das wären 25 Tage.
Die Vollstreckung entfalle laut des Beschlusses allerdings, „sobald die Verfügungsbeklagte Stiftung Klima- und Umweltschutz MV der oben genannten Verpflichtung nachkommt” – also die Fragen der Redaktion beantworte, so der Bericht.