StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernEx-Awo-Manager muss drei Jahre ins Gefängnis

Awo-Affäre

Ex-Awo-Manager muss drei Jahre ins Gefängnis

Schwerin / Lesedauer: 2 min

Es ist das vorläufige strafrechtliche Finale in der Awo-Affäre: Am Freitagvormittag sprach das Landgericht Schwerin die Urteile gegen zwei Ex-Awo-Manager.
Veröffentlicht:11.06.2021, 10:08

Artikel teilen:

Nach rund vier monatigen Verhandlungen sind Peter Olijnyk (Ex-Geschäftsführer der Awo Müritz) und Götz-Peter Lohmann (Ex-Vorsitzender der Awo Müritz) wegen schwerer Untreue beziehungsweise Beihilfe zur Untreue zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Urteil leicht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft

Der Vorsitzende Richter Hennig Sauer verhängte gegen Olijnyk eine dreijährige Haftstrafe ohne Bewährung. Lohmann wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt – auf Bewährung allerdings. Oberstaatsanwalt Stefan Urbanek hatte in der vergangenen Woche wegen des Straftatbestandes der schweren Untreue für Olijnyk eine dreijährige Haftstrafe, für Lohmann eine zweijährige Freiheitsstrafe mit Bewährung beantragt.

Olijnyks Verteidiger Dieter Johannes Schadewald hatte auf Freispruch für seinen Mandanten plädiert. Bereits vor dem Urteil hatte Schadewald angekündigt, in Revision zu gehen. Alexander Prechtel, Anwalt von Lohmann, hatte aufgrund der strafrechtlich relevanten Geschehnisse innerhalb der Awo auch gar keinen Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Prechtel hatte das Gericht in seinem Plädoyer gebeten, im Falle einer Verurteilung Lohmanns zu einer Freiheitsstrafe, diese auf Bewährung auszusprechen.

Gegenseitig üppig dotierte Verträge

Die beiden Ex-Awo-Manager hatten sich laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Schwerin über Jahre gegenseitig üppig dotierte Verträge zugeschachert – ohne jeden Gesellschafterbeschluss und ohne Wissen des übrigen Vorstandes. Dabei sei mehrfach gegen die Satzung der Awo verstoßen worden und ein Vermögensschaden in Höhe von rund einer Million Euro entstanden, hatte Urbanek in seinem Plädoyer betont.

Olijnyks Anwalt Schadewald hatte stets von angemessenen Bezügen seines Mandanten gesprochen.