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Klimastiftung

Ex-Ministerpräsident Sellering droht Haft oder Zwangsgeld

Schwerin / Lesedauer: 2 min

Weil Mecklenburg-Vorpommerns ehemaliger Ministerpräsident Erwin Sellering keine Auskünfte zur umstrittenen Klima-Stiftung gibt, drohen ihm nun mehrere Tage Zwangshaft.
Veröffentlicht:21.10.2022, 16:07

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Dem Vorstandschef der landeseigenen Klimastiftung und ehemaligen Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) drohen erneut eine zweiwöchige Zwangshaft oder eine Geldstrafe von 3000 Euro, da er sich bisher weigerte, Presseanfragen zur umstrittenen Stiftung zu beantworten. Die „Bild”-Zeitung hatte mehrere Anfragen zu deren wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb gestellt. Bereits Ende Juli hatte das Landgericht geurteilt, dass die Stiftung und ihr Vorstandsvorsitzender Sellering die Presseanfragen beantworten muss.

Sellering missachte Gericht und Rechtssprechung

Dieser Geschäftsbetrieb war eigens eingerichtet worden, um die Ostsee-Pipeline der Gazprom-Tochter Nord Stream 2 AG trotz US-Sanktionen fertigzustellen. Am Mittwoch entschied das Landgericht, dass Sellering ein Ordnungsgeld von 3000 Euro zahlen muss, wenn er die Presse-Anfrage der „Bild” nicht beantworte. Ersatzweise einen Tag Zwangshaft für je 200 Euro, so ein Pressesprecher. Also insgesamt 15 Tage Zwangshaft. Mit dem sogenannten Zwangsmittelbschluss gegen die beklagte Stiftung sollen die Auskünfte demnach erzwungen werden, so das Landgericht Schwerin am Freitag auf Nordkurier-Nachfrage.

Laut dem Rechtsanwalt Dr. Christoph Partsch, der die „Bild” vertritt, missachte die Stiftung um Vorstandschef Sellering das Gericht und die Rechtsprechung.

Mehr dazu: Schwesig will Sellering nicht rausschmeißen

Schon wieder Zwangshaft oder Ordnungsgeld

Bereits im Mai hatte das Landgericht Schwerin gegen die landeseigene Stiftung ein Zwangsgeld verhängt. Auch damals hatten die Richter der zuständigen Zivilkammer zur Vollstreckung der Presseauskunft – in diesem Fall für die klagende Axel-Springer-Zeitung „Welt” – ein Zwangsgeld von 5000 Euro verhängt, falls die Stiftung dem nicht Folge leistet. Ersatzweise für den Fall, dass das Geld nicht gezahlt werden kann, für je 200 Euro ein Tag Zwangshaft”. Das wären 25 Tage.

Laut Landgericht gibt es bisher keine Vollstreckung der festgesetzten Zwangsmittel gegen die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV. Die Stiftung habe gegen die Beschlüsse jeweils Beschwerde eingelegt – die Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock stehe noch aus.

Mehr lesen: Nord Stream 2 – Klage gegen die Landesregierung

Aktualisierung – 25.10.2022: Landgericht-Aussagen im letzten Absatz angefügt – Die Redaktion.