Familie im Liefervertrag für neue Küche gefangen
Neubrandenburg / Lesedauer: 4 min

Klara Sommer* ist empört: „Das ist ja schlimmer als zu DDR-Zeiten.“ Die Mutter von drei Kindern hadert nach dem Umzug in die neue Wohnung mit ihrem Schicksal. „Wir leben schon wochenlang aus Kisten“, berichtet sie aufgebracht. Dort, wo eigentlich schon die neue Küche stehen sollte, herrscht gähnende Leere.
Wenige Tage nach dem Vertrag kam die Insolvenz
Der Grund für ihren Frust: Wenige Tage nach dem abgeschlossenen Liefervertrag hat ihr Anbieter Küchenquelle Ende November Insolvenz angemeldet und befindet sich derzeit im vorläufigen Insolvenzverfahren. Laut Insolvenzverwalter soll das Unternehmen fortgeführt werden. Hintergrund für die Insolvenz sei die schwierige wirtschaftliche Lage infolge massiv gestiegener Kosten für Energie, Rohstoffe und Materialien. Hinzu komme die verzögerte Versorgung mit Elektrogeräten aufgrund von Lieferketten-Unterbrechungen.
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Den ersten Liefertermin für die 12.000 Euro teure Küche hat Küchenquelle gerade verstreichen lassen – ohne eine Alternative anzubieten. Per Telefon und Mail hat Klara Sommer bereits mehrfach nachgehakt, ohne eine klare Auskunft zu bekommen, wie es weitergeht. Froh ist sie, dass sie einer möglichen Anzahlung nicht hinterherlaufen muss, weil vertraglich eine Vollfinanzierung per Kredit vereinbart worden war. Nichtsdestotrotz steckt die Familie in einer Sackgasse fest: Der Vertrag läuft weiter. „Wir können uns ja keinen neuen Anbieter suchen. Dann könnte es passieren, dass wir irgendwann zwei Küchen haben“, beschreibt sie die Lage.
Der Versuch, vom Vertrag zurückzutreten, sei gescheitert, weil Küchenquelle an der Vereinbarung festhalte. Das habe sie schriftlich. Es sei denn: Für eine Art Abstandszahlung in Höhe von 10 Prozent der Vertragssumme habe Küchenquelle Zustimmung für die Vertragsauflösung signalisiert. „Das Geld werfe ich denen aber nicht in den Rachen“, ist sich Klara Sommer sicher.
Zuzahlung entfällt für Selbstabholer und Selbstaufbauer
Dieses Verfahren bestätigt Küchenquelle auf der eigenen Internetpräsenz in einer „aktuellen Informationen zur Entwicklung der Situation bei küchenquelle“, verbunden mit einer Entschuldigung für entstandene „Unannehmlichkeiten“. Eine Stornierung, so heißt es, sei nur im Sinne einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung möglich. Küchenquelle habe bereits erhebliche Planungsleistungen erbracht. Der Anbieter setzt den Wert der Planung mit zehn Prozent des Gesamtauftrages an.
Insolvenzverwalter Patrick Meyerle berichtet seinerseits über eine positive Entwicklung im Insolvenzverfahren. Durch die Geldspritze eines Gesellschafters sei es möglich geworden, dass die bestellten Küchen bei einer Zuzahlung des Kunden von zehn Prozent angefertigt und geliefert werden könnten. Zuvor stand laut Mayerle eine Zuzahlung von bis zu 30 Prozent im Raum. Damit sollen unter anderem die Kosten für Lieferung und Montage vergolten werden. Für Selbstabholer und Selbstaufbauer entfalle der Zuschlag.
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Küchenquelle arbeite eine Prioritätenliste für die Küchenlieferung ab. Zuerst würden die Kunden bedient, die bereits eine Anzahlung von 90 Prozent gezahlt haben, danach diejenigen, die die Hälfte vorgestreckt haben. Innerhalb des ersten Quartals sollen alle Kunden konkret zu ihrer Küche informiert werden, so das Versprechen auf der Homepage.
„Die Situation der Familie ist in der Tat ärgerlich“, sagt Klaus Schmiedek, Chef des Fachbereichs Recht der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Schon im November hatten sich zahlreiche Kunden aus dem Nordosten an die Verbraucherschützer gewandt. Das eröffnete Insolvenzverfahren allein stelle noch keinen Grund dar, dass der Kunde den Vertrag kündigen könne. Der Vertrag bestehe weiter und könne nur mit Einverständnis des Insolvenzverwalters gekündigt werden. Ohne eine solche Klärung könne es am Ende wirklich passieren, dass der Kunde plötzlich auf zwei Küchen sitze.
Lange Unsicherheit oder doch Zusatzzahlung?
Solange noch kein Geld geflossen sei, könnte die Familie abwarten, wie sich der Insolvenzverwalter zur weiteren Abwicklung äußert, rät Schmiedek. Letztlich werde er im Rahmen des Insolvenzverfahrens irgendwann eine Erklärung dahingehend abgeben müssen, ob das Unternehmen den Vertrag erfüllen möchte oder nicht. Das Verfahren könne sich allerdings noch über Jahre hinziehen. Wenn die Familie also eine schnelle Entscheidung haben wolle, um anderswo eine Küche kaufen zu können, werde sie sich gegebenenfalls tatsächlich mit dem Angebot „Rücktritt gegen Zahlung von 10 Prozent“ auseinandersetzen müssen.
*Name von der Redaktion geändert