Afrikanische Schweinepest
Für Jäger gelten Ausnahmen von Corona-Beschränkungen
Schwerin / Lesedauer: 2 min

dpa
Aus Sorge vor einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bleiben in Mecklenburg-Vorpommern sogenannte Drückjagden von coronabedingten Kontaktbeschränkungen ausgenommen. „Insbesondere in Hinblick auf die Tierseuchenvorbeugung ist die Bejagung von Schwarzwild derzeit besonders geboten”, erklärte Agrarminister Till Backhaus (SPD) am Dienstag in Schwerin. Damit können auch trotz der seit Montag geltenden Corona-Beschränkungen mehr als zehn Personen an solchen Gesellschaftsjagden teilnehmen.
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Zudem trifft das für Touristen geltende Einreiseverbot laut Backhaus für auswärtige Eigenjagdbesitzer, Jagdpächter und Inhaber von Jahresjagderlaubnissen nicht zu, sofern sie zur Jagd anreisen. Dennoch appellierte der Minister an die Veranstalter von Drückjagden, angesichts der bundesweit wachsenden Zahl von Corona-Infektionen vor allem auf die ortsansässigen Jäger zuzugehen und die erforderlichen Hygienestandards einzuhalten. Dazu zählten das Abstandsgebot, das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung und das Führen von Teilnehmerlisten.
Wildschweine übertragen Schweinepest
Wildschweine gelten als Überträger des ASP-Virus, das für Menschen zwar ungefährlich ist, bei Haus- und Wildschweine aber fast immer zum Tod führt. In diesem Jahr trat das Virus erstmals auch in Deutschland auf, bei Tieren in Brandenburg und Sachsen. Die Dezimierung der weiterhin hohen Wildschweinbestände in Mecklenburg-Vorpommern diene der Seuchenprävention und damit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, betonte Backhaus.
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Im vergangenen Jagdjahr waren in Mecklenburg-Vorpommern knapp 97 000 Wildschweine erlegt worden, so viele wie nie zuvor. Mit einer sogenannten Pürzelprämie honoriert das Ministerium seit 2017 die verstärkten Bemühungen der Jäger zur Bestandsverringerung. Um die Einschleppung der Seuche aus Polen zu unterbinden, hatte Backhaus den Bau eines etwa 1,50 Meter hohen Wildzaunes in Auftrag geben.