Falschfahrt

Geisterfahrerin mit über 210 km/h auf A20 unterwegs

Pasewalk / Lesedauer: 2 min

Erst das Nagelbrett stoppte die Falschfahrerin auf der A20. Mehr als 100 Kilometer war die Frau auf der Gegenspur unterwegs – was einen großen Einsatz auslöste.
Veröffentlicht:08.01.2023, 15:17
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Am Sonntagmorgen gegen dreiviertel acht gingen mehrere Notrufe bei der Polizei ein – Falschfahrer auf der Autobahn 20, Höhe Pasewalk. Ein Kia fuhr auf der Richtungsfahrbahn Stettin, allerdings in Richtung Lübeck, berichtet die Polizei in einer Mitteilung.

Sofort kamen sieben Funkstreifenwagen und ein Videowagen zum Einsatz. Das eingeschaltete Blaulicht und Martinshorn der Streifenwagen, Anhaltesignale sowie Handzeichen der Polizisten bei Sichtkontakt wurden aber durch die Autofahrerin ignoriert. Eine eingerichtete Kontrollstelle auf Höhe der Anschlussstelle Altentreptow durchfuhr sie ungebremst. Zwischenzeitlich betrug die gefahrene Geschwindigkeit der Geisterfahrerin mehr als 210 km/h.

Eine weitere Kontrollstelle wurde an der Anschlussstelle Grimmen-Ost eingerichtet. Der Verkehr in Richtung Stettin wurde an der Anschlussstelle Grimmen-West von der Autobahn heruntergeführt und über die Bundesstraße umgeleitet.

Aktualisierung // Lesen Sie hier folgende Berichterstattung:Geisterfahrerin durfte Führerschein behalten

Frau ist rund 100 Kilometer in der falschen Richtung unterwegs

Kurz vor halb neun Uhr morgens konnte der Kia durch den Einsatz eines sogenannten Stop-Sticks, umgangssprachlich auch Nagelgurt genannt, gestoppt und die Geisterfahrt nach etwa 100 km beendet werden. Größere Schäden konnten verhindert werden, auch weil sofort vor der Geisterfahrerin gewarnt wurde.

Personen sind nicht zu Schaden gekommen. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist die 37-jährige Fahrerin, die aus Polen stammt, auf Höhe Pasewalk in falscher Richtung auf die Autobahn aufgefahren.

Warum sie nicht bei der nächsten Gelegenheit abgefahren ist und warum sie alle Anhaltesignale und Zeichen ignoriert hat, bleibt zu ermitteln. Die Untersuchung der Verkehrstüchtigkeit der 37-Jährigen ergab jedenfalls keine Hinweise auf eine Beeinträchtigung. Ein Strafverfahren wurde gegen die Frau eingeleitet.