Corona-Krise
Gericht bestätigt Maskenpflicht in MV
Greifswald / Lesedauer: 2 min

Nordkurier
Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald hat mit Beschluss am Mittwoch in einem gerichtlichen Eilverfahren einen Antrag auf Außervollzugsetzung der Maskenpflicht für Kunden und Beschäftigte in Supermärkten in MV abgelehnt.
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Der Kläger war der Ansicht, die Maskenpflicht stelle einen erheblichen Eingriff in die Menschenwürde und die allgemeine Entfaltungsfreiheit dar, die Bestimmung der Landesregierung sei unverhältnismäßig. Das OVG ist da anderer Ansicht: „Bei der im Eilverfahren nur möglichen summarischen Prüfung erweise sich die angegriffene Regelung über die Maskenpflicht als mit überwiegender Wahrscheinlichkeit rechtmäßig”, teilte das Gericht am Mittwochabend mit.
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Paragraph 32 des Infektionsschutzgesetzes sei eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage für diese Vorschrift, hieß es zu Begründung weiter. Die angegriffene Norm sei hinreichend bestimmt und genüge derzeit voraussichtlich dem Grundsatz der Verhältnimäßigkeit. Durch eine Mund-Nase-Bedeckung könnten infektiöse Tröpfchen, die zum Beispiel beim Sprechen, Husten oder Niesen ausgestoßen werden, abgefangen werden. Das Ansteckungsrisiko werde so verringert. Das Robert-Koch-Institut empfehle in bestimmten Situationen das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im öffentlichen Raum um Risikogruppen zu schützen und die Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 zu reduzieren, führte das Gericht weiter aus.
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Die Regelung sei voraussichtlich auch erforderlich, weil derzeit die Auswirkungen der Lockerungsmaßnahmen noch nicht absehbar seien. Eine Verletzung der Menschenwürde sei nicht erkennbar. Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die allgemeine Handlungsfreiheit seien durch den Schutz Dritter vor Gefahren für Leib und Leben gerechtfertigt.