„Neutrale Schule”
Gericht bestätigt Verbot von Lehrer-Meldeportal der AfD
Schwerin / Lesedauer: 1 min

dpa
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat die Klage der AfD gegen das Verbot ihres Meldeportals „Neutrale Schule” abgewiesen (Az.: 1 A 1598/19 SN). Das teilte eine Sprecherin am Dienstag mit. Die Partei hatte auf der Website Schüler aufgefordert, angebliche Verstöße von Lehrern gegen das Neutralitätsgebot im Unterricht zu melden. Der Landesdatenschutzbeauftragte Heinz Müller untersagte das Portal. Die AfD klagte dagegen, scheiterte aber in Eilverfahren vor dem Verwaltungs- und dem Oberverwaltungsgericht.
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Nach dem Hauptsacheverfahren am vergangenen Donnerstag hielt das Verwaltungsgericht in der Begründung des nun ergangenen Urteils an den schon im Eilverfahren getroffenen wesentlichen Erwägungen fest. Demnach ist die Verarbeitung personenbezogener Daten untersagt, aus denen politische Meinungen oder weltanschauliche Überzeugungen hervorgehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger könne die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern beantragen, hieß es.