Corona-Regeln

Gericht kippt Intensivstation-Auslastung als Kriterium

Greifswald / Lesedauer: 1 min

Richter in Greifswald urteilten am Freitag über mehrere Details der Corona-Regeln. Darunter auch die Berechnung der Intensiv-Kapazitäten und die 2G-Regel.
Veröffentlicht:07.01.2022, 19:09
Aktualisiert:07.01.2022, 19:11

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Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald (OVG) hat Teile des Corona-Stufensystems der Landesregierung gekippt. Die Richter kritisieren, wie die Auslastung der Kapazitäten auf den Intensivstationen (ITS) bemessen wird. Entsprechende Regelungen seien außer Vollzug gesetzt, teilte das Gericht am Freitag mit.

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100 Betten im ganzen Land

Die Entscheidung richtet sich gegen eine Neufassung der Corona-Landesverordnung, nach der nur noch die für Covid-19-Patienten vorgesehenen ITS-Betten als Maßstab für die Auslastung der Kapazitäten auf diesen Stationen herangezogen werden. Die Zahl hatte die Landesregierung für das gesamte Land mit 100 angegeben.

Diese Zahl habe der Gesetzgeber nicht in der Landesverordnung geregelt, ebensowenig ein Verfahren zur Festlegung der Zahl, kritisierte das Gericht. Somit habe er das Gewichtungskriterium der ITS-Auslastung fehlerhaft festgelegt und die Grenzen seines Gestaltungsspielraums überschritten. Denn eine entsprechende Regelung sei laut Verfassung geboten gewesen.

Gericht entschied auch über 2G-Regel

Die ITS-Auslastung ist eines von mehreren Kriterien zur Einstufung einer Region auf der Corona-Stufenkarte des Landes. Die Einstufung ist mitunter für die geltenden Corona-Maßnahmen entscheidend.

Die ebenfalls angegriffene 2G-Regelungen erklärte das Gericht hingegen für rechtmäßig.