Entscheidung vertagt
Gericht verhandelt über umstrittene Ferkelfabrik
Alt Tellin/Greifswald / Lesedauer: 4 min

Stefan Hoeft
Unter großem öffentlichen Interesse ist am Verwaltungsgericht in Greifswald ein Prozess eröffnet worden, der für die Agrarbranche und den Tierschutz in ganz Deutschland große Bedeutung entfalten und hierzulande in der bisherigen Betrachtungsweise gravierende Veränderungen nach sich ziehen könnte. Jedenfalls was die Klagemöglichkeiten von anerkannten Umweltschutzverbänden und die Stallhaltung von Nutzvieh angeht, insbesondere Schweinen.
Das Gericht in der Hansestadt befasst sich seit Mittwoch mit einer Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Neubrandenburg. Auslöser ist die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Behörde beziehungsweise deren Vorgängerin zur Errichtung und zum Betrieb einer Sauen- und Ferkelzuchtanlage samt Nebeneinrichtungen wie einer Biogasanlage in der Gemeinde Alt Tellin.
Die war Ende September 2010 erteilt worden, obwohl es jede Menge Proteste und Einwände gegen die Planung und das Verfahren gab. Sie richteten sich generell gegen diese Art der Industrialisierung von Landwirtschaft, in vielen Punkten aber konkret gegen den gewaltigen Stallkomplex auf dem Acker im Dreieck Neu Plötz – Daberkow – Siedenbüssow und dessen Betreiber.
Mehrere Verstöße gegen Gesetze nachgewiesen
Immerhin wurden dem an anderen Standorten und später auch hier am Tollensetal zahlreiche Verstöße gegen Vorschriften und Gesetze nachgewiesen, die inzwischen in ein deutschlandweites Tierhaltungsverbot gipfelten.
Weil aber auch der Widerspruch gegen die Genehmigung ohne Erfolg blieb, reichte der BUND im September 2012 Klage dagegen ein. Organisatorisch und finanziell unterstützt vom Tierschutzbund Deutschland und der örtlichen Bürgerinitiative „Rettet das Landleben am Tollensetal“. Alleine die hat nach eigenen Angaben bereits mehr als 15 000 Euro in den Kampf gegen die vermutlich größte Ferkelfabrik Europas gesteckt.
Vor dem offiziellen Startschuss im gut besetzten Gerichtssaal veranstaltete dieses Trio zusammen mit einer Reihe Sympathisanten eine kleine Kundgebung auf der gegenüber liegenden Seite der Domstraße. Verbunden mit der mehrfach geäußerten Hoffnung, das Gericht möge die nur schwer zu knackende Phalanx von Betreiber und Behörden in die Schranken weisen. Die Ämter machten sich bisher stets die Argumente des Unternehmens zu eigen und ließen sich nur auf die Anlagengegner ein, wenn ihnen keine andere Wahl bleibe, kritisierte BUND-Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag. Das betreffe auch die von der Beklagten vertretene Auffassung, dass kein Recht bestehen, hier Tierschutzbelange ins Feld zu führen.
„Wir haben schon eine Menge erreicht in den vergangenen Jahren“, bilanzierte derweil BI-Sprecher Jörg Kröger aus Wietzow. Denn dass die Anlage an vielen Stellen keineswegs mehr dem entspreche, was einst geplant und beantragt wurde, sei häufig ein Verdienst der kritischen Begleiter außerhalb staatlicher Stellen. Sprich jene hätten ehrenamtlich eigentlich die Arbeit der Genehmigungsbehörden gemacht – für ihn ein Unding.
Tierschutz in Anlage muss genauer erörtert werden
Ob und in wie weit die Ämter, speziell das StALU, auch nach den Änderungen innerhalb des Verfahrens und während des Betriebes versagt haben, soll nun das Gericht herausfinden. Keine kurze und schon gar nicht einfache Angelegenheit, wie der erste Verhandlungstag verdeutlichte. Die konträren Positionen reichen vom Tierschutz über den Schutz von Habitaten und Biotopen bis hin zum Brandschutz und Störfallrecht. Eingeschlossen solcher Fragen, welche Teile des Betriebes bei den einzelnen Betrachtungen überhaupt hinzu gezogen werden müssen und wie weit die Befugnisse des BUND reichen. Gepaart mit der durchaus kniffligen Interpretation von europäischen und völkerrechtlichen Rechtsnormen.
Zwar schnitten der Vorsitzende Richter Holger Bruksch und seine Kollegen ab 12 Uhr diese Themen an und ließen sich die Standpunkte der Prozessgegner einschließlich der Betreiber als Beigeladene erläutern. Doch insbesondere bei den Tierschutzbelangen und dem Status der Biogas-Anlage sieht die zuständige Kammer noch weiteren Erarbeitungsbedarf. Sodass am Mittwoch um 18.15 Uhr die Entscheidung fiel, das ganze zu vertagen. Sprich die mündliche Verhandlung wird in einem noch zu bestimmenden weiteren Termin fortgesetzt, so Pressesprecher Heinz-Gerd Stratmann.