Reform
Grundsteuer: Länder bleiben bei knapper Frist
Neubrandenburg / Lesedauer: 3 min

Jörg Spreemann
Die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg wollen die Abgabefrist für die neue Grundsteuerberechnung trotz Kritik nicht verlängern. Ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober müssen Eigentümer von Immobilien eine Erklärung abgeben, auf deren Basis die vom Bundesverfassungsgericht geforderte gerechtere Besteuerung ermittelt werden soll.
Vier Monate Zeit, um Angaben dem Finanzamt zu übermitteln
Betroffen sind in Mecklenburg-Vorpommern rund 1,2 Millionen, in Brandenburg rund 1,8 Millionen Grundstücke. Damit haben die Steuerzahler in der mehrjährigen Zeitspanne der Vorbereitung und Umsetzung der Reform lediglich vier Monate Zeit, ihre Angaben an die Finanzämter zu übermitteln. In MV und Brandenburg müssen unter anderem die Bodenrichtwerte ermittelt und angegeben werden.
Kurze Frist ist nicht nachvollziehbar
Neben Stimmen aus der Politik hatte sich auch der Bund der Steuerzahler in Mecklenburg-Vorpommern für eine Verlängerung der Abgabefrist ausgesprochen. „Der Zeitraum sollte um mindestens vier Monate verlängert werden“, forderte die stellvertretende Landesvorsitzende Diana Behr. Es sei nicht nachvollziehbar, warum eine solche Frist gesetzt werde. „Vor allem Bürgerinnen und Bürger, die bisher keine digitale Steuererklärung abgegeben haben, darunter viele Ältere, werden Unterstützung benötigen. Sie sollten nicht unter Druck gesetzt werden“, sagte sie. Die Finanzverwaltung könne die Erklärungen ohnehin nur nach und nach bearbeiten.
Vorgabe: Erklärung soll man nur online abgeben
Die Finanzministerien in Schwerin und Potsdam verwiesen übereinstimmend darauf, dass die Abgabefrist bundesweit vereinbart worden sei. Allerdings wird offenbar mit erheblichem Nachbesserungsbedarf gerechnet. „Gegenwärtig kann nicht abgesehen werden, in welchem Umfang sich seitens der Finanzämter Nachfragen zu eingereichten Erklärungen ergeben werden, die sich dann auf die Bearbeitungsdauer im Finanzamt auswirken werden“, so eine Sprecherin des Schweriner Ministeriums.
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Die Potsdamer Behörde verwies auf den weiteren Zeitplan: Bis Mitte 2024 müsse der für die Grundsteuer wesentliche Teil des Grundbesitzes bewertet werden, damit den Kommunen ausreichend Zeit zur Verfügung stehe, die neuen Grundsteuerbescheide zu versenden. Laut Urteil der Karlsruher Verfassungsrichter dürfen ab 2025 keine Grundsteuern nach der alten Regelung mehr erhoben werden.
In beiden Ländern drängen die Finanzämter darauf, die Erklärungen zur Grundsteuer ausschließlich online abzugeben. In diesem Zusammenhang würden im Netz Geodatenportale bereitgestellt, über die anzugebende Werte für die jeweiligen Liegenschaften ermittelt werden könnten. Eine Angabe der fiktiven Kaltmiete, mit der der Wert einer Immobilie bemessen werden soll, werde nicht verlangt. Das erfolge durch die Ämter.
Bei Überschreiten der Frist ist eine Strafzahlung fällig
Die Unsicherheit bei den Eigentümern scheint schon vor dem Abgabestart groß. Die Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg berichten schon jetzt von einem erhöhten Fragebedarf. Dabei gehe es unter anderem um die Möglichkeit, die Erklärung doch in Papierform abgeben zu dürfen.
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Das Schweriner Ministerium empfiehlt, auf die zuständigen Finanzämter zuzugehen. Dort würden ab 1. Juli Papiervordrucke zur Verfügung gestellt, wenn den Betroffenen weder Computer noch Internetzugang zur Verfügung stünden. Laut Potsdamer Finanzministerium werden zudem viele Fragen zur Ermittlung der Bodenrichtwerte sowie von Wohn- und Nutzfläche sowie nach der Berücksichtigung von Garagen und Carports gestellt.
Für nicht fristgerecht eingereichte Steuererklärungen werden Strafzahlungen fällig. Laut Abgabenordnung liegt der Verspätungszuschlag für jeden angefangenen Monat bei 0,25 Prozent der Steuer, mindestens jedoch bei 25 Euro.
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