Reform
Grundsteuer – Finanzämter in MV legen Einzelstrafen fest
Schwerin / Lesedauer: 2 min

Jörg Spreemann
In Mecklenburg-Vorpommern haben die Finanzämter bisher noch keine Verspätungszuschläge für ausstehende Erklärungen zur aktuellen Wertermittlung von Grundstücken kassiert. Ende Januar war die verlängerte Abgabefrist im Rahmen der Grundsteuerreform ausgelaufen. Wie das Finanzministerium in Schwerin auf Nordkurier–Nachfrage erklärte, fehlen im Land aktuell noch rund 34.500 Erklärungen. Damit liege die Sünderquote unter fünf Prozent.
25 Euro Zuschlag pro Monat
Zuvor hatte das Land Brandenburg finanzielle Konsequenzen für Grundstückseigentümer angekündigt, die noch keine Erklärung abgegeben haben. Ein Sprecher des Potsdamer Finanzministeriums kündigte an, demnächst mit der Festsetzung von Verspätungszuschlägen beginnen zu wollen. Dabei würden ab Ende Januar pro Monat 25 Euro Zuschlag berechnet, erklärte er. In Brandenburg stehen den Angaben zufolge noch rund 200.000 Erklärungen aus.
In Mecklenburg–Vorpommern liege die Festsetzung von Verspätungszuschlägen im Ermessen der Finanzämter, so eine Sprecherin in Schwerin. Maßgeblich sei eine Einzelfallentscheidung. Die Höhe eines Verspätungszuschlags richtet sich nach der Dauer der Fristüberschreitung. Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung fristgerecht oder in Reaktion auf ein Erinnerungsschreiben eingereicht haben, müssten nicht mit Sanktionen rechnen. Diese Schreiben wurden durch die Finanzämter im Mai verschickt. Seinerzeit standen noch 14 Prozent der Erklärungen aus.
Genaue Höhe der Grundsteuer steht noch aus
Laut Abgabenordnung kann ein Verspätungszuschlag eine maximale Höhe von 25.000 Euro erreichen. Wird ungeachtet von Strafzahlungen keine Erklärung abgegeben, müssten Eigentümer mit einer Schätzung des Immobilienwertes rechnen. Es gebe aber keine pauschalen Fristen, wann diese Sanktion greife, so die Ministeriumssprecherin. Bürgerinnen und Bürger, die ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben, sollten dieses zügig nachholen.
Die Grundsteuer ist von allen Eigentümern selbst und von Mietern über die Nebenkostenabrechnung zu zahlen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 muss die Grundsteuer neu berechnet werden, weil bisherige Wertmaßstäbe vor Jahrzehnten festgesetzt wurden. In Ostdeutschland gilt bis heute sogar noch ein sogenannter Einheitswert aus dem Jahr 1935.
Vor diesem Hintergrund befürchten Verbraucherverbände in den neuen Ländern deutlich höhere Steuerbeträge bei der Grundsteuer, wenn aktuelle Wertmaßstäbe angelegt werden. Die Neuberechnung der Grundsteuer greift ab 2025. Die genaue Höhe der Beträge hängt von Beschlüssen in Städten und Gemeinden ab, dem sogenannten Hebesatz.