Soforthilfen
Hunderte Verfahren gegen Corona-Betrüger in MV
Schwerin / Lesedauer: 2 min

Carsten Korfmacher
Die vier Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern haben bislang 219 Ermittlungsverfahren wegen Betrugsverdachts im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen eingeleitet. Innerhalb eines Monats seien 60 weitere Verfahren hinzugekommen, teilte das Schweriner Justizministerium am Dienstag mit. Demnach entfielen 34 davon auf den Bereich der Staatsanwaltschaft Schwerin, 14 auf Rostock, elf auf Stralsund und eine auf Neubrandenburg.
Bis auf wenige Ausnahmen dauerten die Ermittlungen weiterhin an. „Die Staatsanwaltschaften arbeiten gewissenhaft die Verdachtsfälle auf, denn Betrug ist auch in Ausnahmesituationen wie der Corona-Zeit kein Kavaliersdelikt. Der Rechtsstaat bleibt wachsam”, sagte Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU).
Schaden in Millionen-Höhe
Zur genauen Schadenshöhe konnte das Ministerium zunächst keine Angaben machen. Bei möglichen 219 Betrugsversuchen und Soforthilfen zwischen 9000 und 60.000 Euro könnte die Schadenssumme zwischen knapp 2 und gut 13 Millionen Euro liegen. „Da die überwiegende Mehrheit der Anträge von Solo-Selbstständigen und kleineren Unternehmen gestellt wurde, liegt die Schadenssumme wahrscheinlich eher am unteren Ende des Spektrums”, sagte der leitende Oberstaatsanwalt Martin Fiedler von der Generalstaatsanwaltschaft Rostock dem Nordkurier am Dienstag.
Statistiken würden diesbezüglich aber nicht geführt. Da das Land Mecklenburg-Vorpommern die Bundessoforthilfen bis zur Höhe von 60.000 Euro aufstockt, wird wohl ein Teil der Schadenssumme in MV hängen bleiben. Auffälligkeiten bezüglicher einzelner Branchen oder Wirtschaftszweige gebe es keine.
Bis zu 5 Jahre Haft für Betrüger
Bei einer Verurteilung droht den mutmaßlichen Corona-Betrügern eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Bei Betrugsversuchen um die 60.000 Euro gehe man bereits von einem besonders hohen Schaden aus, so dass eine Mindestfreiheitstrafe von sechs Monaten vorgesehen sei, so Oberstaatsanwalt Fiedler.
Hinzu kommen die Kosten des Verfahrens, die aufgrund der zu erwartenden Gutachten und Bilanzprüfungen ebenfalls nicht unerheblich sein dürften.
In erster Linie Zufallstreffer
Bund und Land hatten Ende März als Reaktion auf die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie Soforthilfeprogramme in Milliardenhöhe beschlossen. Demnach erhalten Solo-Selbstständige, Kleinunternehmer und Mittelständler finanzielle Hilfen vom Staat. Je nach Größe des Unternehmens betragen die Zuschüsse zwischen 9000 und 60.000 Euro.
Für Kleinunternehmen gewährt der Bund die Mittel, das Land schießt aber vor. Damit das Geld auch schnell bei den Unternehmen ankommt, werden Anträge nur auf ihre Plausibilität geprüft. „Deswegen haben wir es bei diesen Verfahren auch in erster Linie mit Zufallstreffern zu tun”, sagte Oberstaatsanwalt Martin Fiedler. Bis Ende Mai konnten die Anträge eingereicht werden – im Nordosten waren es mehr als 43000.