StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernKabinett beschließt Erleichterungen für DDR-Willküropfer

Entschädigungen

Kabinett beschließt Erleichterungen für DDR-Willküropfer

Berlin / Lesedauer: 1 min

Ehemalige DDR-Heimkinder und andere Willküropfer sollen Entschädigungs-Ansprüche leichter durchsetzen können. Kritikern geht die Neuregelung nicht weit genug.
Veröffentlicht:15.05.2019, 14:49
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Ehemalige Heimkinder und andere Opfer politischer Willkür in der DDR sollen bald einfacher Entschädigungen bekommen. Das Bundeskabinett machte am Mittwoch den Weg für eine Neuregelung der Rehabilitation frei. Vor allem sollen die Betroffenen ihre Ansprüche leichter durchsetzen können, zum Beispiel wenn sie als kleines Kind im DDR-Heim landeten und bis heute nicht genau nachweisen können warum. Außerdem werden die Antragsfristen in den Rehabilitierungsgesetzen gestrichen.

In der DDR waren zwischen 1949 und 1990 knapp 500:000 Kinder und Jugendliche in Heimen untergebracht, darunter etwa 135.000 in Spezialeinrichtungen wie Jugendwerkhöfen, die für besonders grausame Methoden der „Umerziehung” zu sozialistischen Menschen bekannt waren. „Wir wissen natürlich, dass finanzielle Unterstützung nicht aufheben kann, was die Menschen erlebt haben”, sagte Justizministerin Katarina Barley (SPD). Der Bund müsse den Opfern aber zur Seite stehen, Entschädigungen seien ein wichtiges Zeichen der Anerkennung.

Der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur greifen die Maßnahmen der Bundesregierung trotzdem zu kurz. Es sei zwar zu begrüßen, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert und der Zugang erleichtert werde. Unter anderem sollten aber auch politisch verfolgte Schüler und Opfer von Zwangsaussiedlungen besser entschädigt werden, forderte die Stiftung. Die Anerkennung von Gesundheitsschäden durch Haft und politische Verfolgung müsse erleichtert werden.