Polizei-Kompetenzen

Kabinett billigt neues Sicherheits- und Ordnungsgesetz

Schwerin / Lesedauer: 2 min

Geht es nach dem Willen der Landesregierung, dürfen Polizisten künftig Smartphones von Verdächtigen abhören und auf verschlüsselte Daten zugreifen. Auch der sogenannte finale Rettungsschuss, etwa bei Amokläufen, soll neu geregelt werden.
Veröffentlicht:29.01.2019, 16:44

Von:
  • dpa
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Mecklenburg-Vorpommern passt sein Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) den neuen digitalen und rechtlichen Gegebenheiten an. Das Kabinett billigte einen entsprechenden Gesetzentwurf und gab ihn für die Verbandsanhörung frei, wie das Innenministerium am Dienstag mitteilte. Minister Lorenz Caffier (CDU) zufolge werden die für Polizei und Ordnungsbehörden notwendigen Kompetenzen für die Gefahrenabwehr neu geregelt.

Dazu gehörten eine für Polizisten rechtssichere Formulierung des finalen Rettungsschusses etwa bei Amokläufen oder terroristischen Ereignissen sowie die Videoüberwachung im Polizeigewahrsam.

Geregelt werde auch der Einsatz von Drohnen sowie die „gezielte Kontrolle” mutmaßlichen Drogenkurieren, Einbrechern oder Terroristen. Auch soll die Polizei künftig Veranstaltern mit Daten dabei helfen dürfen, das Securitypersonal bei Großereignissen wie Fußballspielen auf seine Zuverlässigkeit zu überprüfen.

Der Terrorist von heute nutzt laut Innenminister Caffier Whatsapp

Der Katalog der Straftaten von erheblicher Bedeutung im Sinne des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes wird dem Ministerium zufolge ergänzt. Hinzugekommen sind demnach Terrorismusfinanzierung, Bildung terroristischer Vereinigungen, kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland sowie Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften, der besonders schwere Fall der Computersabotage sowie das Einschleusen von Ausländern und Geldwäsche.

Innenminister Caffier begründete die Gesetzesnovellierung mit der Digitalisierung: „Die RAF griff früher zum Telefon, der Terrorist von heute nutzt WhatsApp und Co.”, sagte er. „Früher musste sich ein potenzieller Bombenbauer die Bombeneinzelteile im Baumarkt zusammenkaufen und konnte dabei observiert werden. Heute sind solche Einkäufe über das Internet möglich.”

Deswegen müsse die Polizei auch auf den PC oder das Smartphone von Verdächtigen zugreifen können. Für das Gefahrenabwehrrecht sei daher die Aufnahme einer Rechtsgrundlage zur Online-Durchsuchung, also für den heimlichen technischen Eingriff in ein informationstechnisches System notwendig. Dazu gehöre auch eine sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Sie gewährleiste den Zugriff auf verschlüsselte Telekommunikationsinhalte.