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Niederlage für Sellering

Karlsruhe weist Klage ab – Klimastiftung MV muss Unternehmen nennen

Schwerin / Lesedauer: 2 min

Das Bundesverfassungsgericht sollte verhindern, dass die Namen der von der Stiftung zur Unterstützung des Pipeline-Baus beauftragten Firmen öffentlich werden. Doch das ging schief.
Veröffentlicht:24.11.2022, 10:35
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Die umstrittene Klimastiftung MV muss die Namen der am Bau der Gaspipeline Nord Stream 2 beteiligten Unternehmen preisgeben. „Leider hat das Bundesverfassungsgericht unsere Beschwerde nicht angenommen. Das bedauern wir sehr. Wir werden nun entgegen unserer festen Überzeugung die Namen auch vieler Unternehmen aus MV nennen müssen“, sagte Stiftungsvorstand Erwin Sellering (SPD) am Donnerstag in Schwerin. Aus seiner Sicht haben die Unternehmen sich nichts vorzuwerfen, sie hätten rechtmäßig gehandelt.

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Das Bundesverfassungsgericht bestätigte, dass die Ende Oktober eingereichte Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 22. November nicht zur Entscheidung angenommen wurde. Damit habe sich auch der Eilantrag erledigt, sagte ein Sprecher auf Anfrage.

Die Zeitungen „Die Welt“ und „Bild“ hatten die Nennung der Namen gefordert und waren hierfür vor Gericht gezogen. Sowohl das Landgericht Schwerin als auch in der Berufung das Oberlandesgericht in Rostock hatten eine Auskunftspflicht der Stiftung festgestellt.

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Mit dem Gang vor das höchste deutsche Gericht wollte Sellering verhindern, dass die Namen der von ihr zur Unterstützung des Pipeline-Baus beauftragten Firmen öffentlich werden und diesen dadurch Nachteile entstehen.

Die Klimastiftung – die selbst maßgeblich durch Geld aus russischen Gasgeschäften finanziert wurde – hatte durch einen eigens gegründeten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Aufträge an Firmen vergeben, die die Fertigstellung der deutsch-russischen Gaspipeline sicherstellen sollten.

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