Justiz

Kein Gender-Sternchen in Gesetzen und Verordnungen in MV

Schwerin / Lesedauer: 1 min

Das Justizministerium in MV will auf Gender-Sternchen und Binnen-I in Gesetzestexten verzichten. Dafür soll es trotzdem geschlechtergerechter zugehen.
Veröffentlicht:08.02.2023, 05:43
Aktualisiert:08.02.2023, 05:45
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Gesetze und Verordnungen in Mecklenburg-Vorpommern sollen geschlechtergerechter werden – das Gender-Sternchen oder das sogenannte Binnen-I wird es aber weiterhin nicht geben. Darauf sei bewusst verzichtet worden, sagte ein Sprecher von Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) am Dienstag.

Auf neutrale Begriffe ausweichen

Künftig sollen in Gesetzen und Verordnungen zwei Geschlechter genannt werden, wenn es um Personen geht. Dies sei häufig bei Berufsbezeichnungen der Fall, zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte oder Lehrerinnen und Lehrer, erklärte Bernhardt. Sind Frauen und Männer nicht direkt angesprochen, soll auf neutrale Begriffe ausgewichen werden, zum Beispiel Leitung einer Einrichtung anstatt die Leiterin oder der Leiter.

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Diese Handlungsempfehlungen hat die Landesregierung laut Bernhardt am Dienstag beschlossen. „Damit geben wir einheitliche praktische Hilfestellungen für die geschlechtergerechte Formulierung von Gesetzen und Verordnungen.“ Bisher habe es da Unsicherheiten gegeben. Wie es weiter hieß, soll die Empfehlung Anfang 2025 überprüft werden, „damit die aktuellen sprachlichen und gesellschaftspolitischen Entwicklungen berücksichtigt werden können“.

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