Verfahren gegen ehemaliger KZ-Sanitäter
Kein Prozess mehr gegen Hubert Z. in diesem Jahr
Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Nordkurier
In diesem Jahr wird es keinen neuen Termin im Prozess gegen den 96-jährigen ehemaligen SS-Mann Hubert Z. geben. Er halte es für ausgeschlossen, dass die Verhandlung 2016 fortgesetzt werde, sagte Christian Deutsch, Sprecher des Neubrandenburger Landgerichts, am Donnerstag. Laut Deutsch hat die für das Verfahren verantwortliche Schwurgerichtskammer auch noch nicht über die Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter Klaus Kabisch und weitere Richter der Kammer entschieden, obwohl diese bereits vor mehr als zwei Monaten gestellt wurden.
Zuletzt hatte das Landgericht am 19. September im Fall von Hubert Z. verhandelt. Ihm wird Beihilfe zum Mord in 3681 Fällen im KZ Auschwitz vorgeworfen. Der SS-Mann diente im August/September 1944 in der SS-Sanitätsstaffel und habe das auf "Arbeitsteilung beruhende Vernichtungsgeschehen" in dem Lager gefördert, heißt es in der Anklageschrift der Schweriner Staatsanwaltschaft.
Scharfe Kritik an der monatelangen Aussetzung des Verfahrens haben der Nebeklagevertreter Thomas Walther und Christoph Heubner vom Auschwitz-Komitee erhoben. Er habe kaum noch Hoffnung, dass sich das Landgericht in dem Auschwitz-Verfahren an die Regeln des Rechtssystems halte. Indes sieht Heubner die Bestätigung des Urteils gegen den SS-Mann Oskar Gröning durch den BGH am Montag als "dringenden Appell", den Fall Hubert Z. noch einmal neu anzugehen. Der BGH-Beschluss sei "eine schallende Ohrfeige für die bizarre Verschleppungstaktik" des Neubrandenburger Landgerichts. Der BGH hatte klargestellt, dass Menschen wie Gröning durch die "allgemeine Dienstausübung in Auschwitz bereits den Führungspersonen in Staat und SS Hilfe leisteten".
Keinen Kommentar gab es von der Schweriner Staatsanwaltschaft. Sie verwies auf die Pressehoheit des Gerichts.