„Staatstrojaner”

Kritiker schießen sich auf Polizeigesetz ein

Schwerin / Lesedauer: 3 min

Erneut soll das Polizeigesetz in MV erneuert und verschärft werden. Während das Innenministerium dies für nötig hält, sprechen Kritiker von staatlichem Hacking und gefährlicher Datensammelei.
Veröffentlicht:02.02.2019, 11:28
Aktualisiert:06.01.2022, 14:17

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Gegen den Entwurf für das neue Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) regt sich erste Kritik. Vor allem an Onlinedurchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) stören sich Kritiker, die FDP spricht von einem nicht akzeptablen Eingriff in Privatsphäre und Sicherheit der Menschen.

Kritiker sprechen bei beiden Ermittlungsmethoden vom „Staatstrojaner”. Denn die Ermittler erhalten damit das Recht, mit einer Software unbemerkt in Computer, Smartphones oder Tablets einzudringen.

Bei der Onlinedurchsuchung dürfen sie den gesamten Inhalt der Festplatten durchsuchen. Die Quellen-TKÜ ist dazu da, Kommunikation direkt auf dem Gerät abzugreifen, bevor sie verschlüsselt wird und so von außen nicht mehr gelesen werden könnte. Auch frühere Kommunikationsinhalte können mitunter abgegriffen werden. Beides ist der Polizei auch bisher schon zur Ermittlung nach Straftaten erlaubt.

Heimlich in Wohnungen eindringen

Mit dem neuen SOG sollen die MV-Beamten beide Methoden jedoch bereits zur Gefahrenabwehr nutzen dürfen, also bevor eine Straftat geschehen ist. Ein Richter soll zustimmen müssen. Um an die Geräte zu gelangen, sollen sie auch heimlich in Wohnungen eindringen dürfen, wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht.

Während die Onlinedurchsuchung nur erlaubt werden soll, wenn Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder der Bestand von Land oder Bund gefährdet ist, soll die Quellen-TKÜ immer eingesetzt werden dürfen, wenn die Polizei auch „normal” Telefone abhören kann.

Verfassungsbeschwerde erhoben

„Zahlreiche FDP-Mitglieder und die Gesellschaft für Freiheitsrechte haben bereits Verfassungsbeschwerde gegen die Regelungen (...) erhoben”, sagte David Wulff, Generalsekretär der FDP MV. Privatsphäre in Wohnung, auf PC und Handy sei Teil der Menschenwürde.

SPD und CDU griffen mit dem Staatstrojaner tief in diese digitale Privatsphäre ein und überschritten dabei die vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Grenzen, meint Wulff.

Ihn stört vor allem, dass für das Aufspielen der Überwachungssoftware Sicherheitslücken in den Geräten ausgenutzt würden. „Aber oberstes Ziel in einer vernetzten Welt ist die IT-Sicherheit”, sagt Wulff. Der Staat müsse daher Sicherheitslücken an die Hersteller melden und nicht für sich behalten.

„Das ist so, als ob ein Polizist an ihrem Haus den vorhanden Einbruchschutz prüft, ihnen aber nicht mitteilt, dass die Kellertür defekt ist. Nur für den Fall, dass die Polizei dort selbst einmal rein muss.”

„Argumentiert wird immer mit Terrorismus”

Aus Wulffs Sicht stehen der Polizei genügend Mittel zur Verfügung, um erfolgreich arbeiten zu können. Mit den neuen Befugnissen würden nur mehr Daten angehäuft, die aber nicht schneller zum Ziel führten. „Argumentiert wird immer mit Terrorismus und in der Praxis wird der kleine Drogendealer überwacht.” Dürfte der Staat alles, was technisch möglich ist, könnte er die Bürger bis den letzten Winkel ausforschen.

Peter Ritter von der Linken ist noch vorsichtig, da er den Gesetzentwurf bislang nicht kenne. Bei Grundrechtseingriffen müsse es deutliche Hürden geben. Ritter habe noch keine überzeugenden Argumente vernommen, warum die bestehenden Befugnisse erweitert werden müssten. Um etwa Internetkriminalität besser bekämpfen zu können, brauche die Polizei vor allem mehr und spezialisiertes Personal.

Die Landesregierung hatte den SOG-Entwurf am Dienstag auf den Weg gebracht. Zunächst dürfen Verbände ihre Stellungnahme abgeben, bevor sich der Landtag mit dem Entwurf befassen wird. Neben erweiterten Ermittlungskompetenzen sollen vor allem Datenschutzbestimmungen angepasst werden. Weil Kriminalität zunehmend übers oder im Internet begangen werde, müssten auch die Befugnisse der Ermittler ausgeweitet werden, hatte es vom Innenministerium geheißen.