Teilfläche vor Räumung
Kündigung an der Ostsee – Schock für Dauercamper vom Regenbogencamp
Prerow / Lesedauer: 4 min

In der Ferienanlage Regenbogencamp im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft in Prerow (Kreis Vorpommern-Rügen) muss ein Teil-Areal bis Jahresende geräumt werden. Betroffen sind 75 Dauercamper, die teils seit vielen Jahren auf dem sogenannten „Areal I“ ihren Stellplatz in den Dünen und in Steinwurfnähe zur Ostsee haben.
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Das Unternehmen Regenbogen AG nimmt auch die anderen Dauercamperplätze in der Anlage unter die Lupe und prüft, ob sie „nationalparkkonform“ sind. Deshalb erhielten zunächst alle 423 Dauercamper eine Kündigung. Die betroffenen Camper sollen nun bis Mitte Oktober ihre Stellflächen räumen. Maximal wird ihnen eine Frist bis Ende des Jahres eingeräumt, dann haben sie aber auch noch eine saftige Gebühr zu zahlen.
Laut Ostsee-Zeitung verliert das Regenbogencamp sogar deutlich mehr Dauerstellplätze als bisher gesagt. Demnach würden neben dem „Areal I” auch die Hälfte der bisher im „Areal G” dauerhaft genutzten Stellflächen wegfallen. Damit seien es insgesamt rund 170 Stellflächen, die zukünftig nicht mehr genutzt werden dürfen.
Hintergrund ist der Eigentümerwechsel im März dieses Jahres, als die landeseigene Stiftung für Umwelt und Naturschutz Mecklenburg-Vorpommern einen Großteil der Flächen vom Bund kaufen konnte. „Es geht uns nicht darum, einen Campingplatz verschwinden zu lassen, sondern darum, den Campingplatz kleiner zu machen und ihn am Rande und im Nationalpark so zu betreiben, wie es zum Sinn und Zweck eines Nationalparkes passt“, erläuterte Stiftungsgeschäftsführer Björn Schwake. An die am 31. Dezember auslaufende Frist sei die Stiftung vertraglich gebunden, bei Verstoß fielen Strafzahlungen an den Bund an.
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Sollte es „vereinzelte Härtefälle“ geben, die diese Frist nicht einhalten könnten, werde sich die Stiftung beim Bund dafür einsetzen, dass diese Fälle noch mal bewertet würden und die Strafzahlung nicht sofort einsetze. „Unsere Stiftung wird kein Spielverderber sein, wenn es uns selber möglich ist. Wir haben aber einen Kaufvertrag, in dem diese Fristen benannt und strafzahlungsbewährt sind.“
Für die in Frankfurt notierte Regenbogen AG war das Camp Prerow 1991 das Start-Projekt. „Hier hat alles begonnen“, sagt Unternehmenssprecherin Stina Klingbiel. Mittlerweile besteht das Portfolio aus 15 Ferienanlagen in Deutschland. „Den Erwerb bzw. die Übernahme von Camping-Anlagen in besonderen Naturlagen (naturnahes Camping im gehobenen Segment)“ - so lautet der Geschäftszweck.
Für Prerow trifft das sicher zu, denn die 44 Hektar große Ferienanlage erstreckt sich über zweieinhalb Kilometer an einem Traumstrand. Bis zum Schluss habe man in den Gesprächen gehofft, dass es doch noch eine andere Option gebe. „Es gibt diese Option nicht, wir müssen das Areal I räumen. Auch uns schmerzt das“, so Klingbiel. Den Dauercampern auf der rund 15.000 Quadratmeter großen Fläche soll möglichst ein anderes Angebot gemacht werden in den Arealen A-H.
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Durch eine Begehung sollen zunächst alle Dauercampingstellplätze daraufhin überprüft werden, ob sie die Vorgaben für einen Nationalpark einhalten. Dabei gehe es etwa um die Art der Einfriedung um den Wohnwagen oder die Verwendung von Materialien, wie Plastik, die im Nationalpark nicht erlaubt seien. Stiftung und Betreiber wollen gemeinsam Wege suchen, die die Belange des Nationalparks und des Tourismus zusammenbringen.
„Dann wird man schauen, ob unsere und seine Vorstellungen übereinander passen“, so Stiftungsgeschäftsführer Schwake, der aber auch auf die Regeln im Kaufvertrag verweist. Danach ist das „Areal I“ zu schließen, dann soll ein weiteres Areal um die Hälfte der Stellplätze reduziert und in zehn Jahren ein weiteres Areal geschlossen werden. Grob gerechnet sollten von den insgesamt 1200 Camping-Stellplatzen 800 bleiben. „Und die sollen Bestand haben“, so Schwake.