Berufung im Rabauken-Jäger-Fall
Landgericht: Wort "Rabauke" nicht zulässig
Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

dpa
Das Landgericht Neubrandenburg hat die Geldstrafe gegen den Nordkurier-Journalisten Thomas Krause wegen Beleidigung eines Jägers bestätigt.
Der Reporter hatte im Juni 2014 über den Fall eines Ueckermünder Jägers berichtet, der ein totes Reh an der Anhängerkupplung über die Bundesstraße 109 geschleift hatte. In seiner Zusammenfassung der gesellschaftlichen Debatte über diesen Fall hatte Krause die Formulierung "Rabauken-Jäger" verwendet.
Bundesweite Unterstützung
Nach einer Anzeige durch den Waidmann hatte die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg gegen Krause Anklage wegen Beleidigung erhoben. Das Amtsgericht Pasewalk hatte Krause daraufhin im Mai 2015 zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt.
Das Urteil sorgte bundesweit für Aufsehen, weil es von zahlreichen Chefredakteuren und Medienexperten als Angriff auf die Pressefreiheit gewertet wurde. Auch Ministerpräsident Erwin Sellering zeigte sich damals verwundert über das Pasewalker Urteil.
Gericht sieht unwaidmännisches Verhalten
Im Verfahren über seinen eingezogenen Jagdschein hatte das Verwaltungsgericht Greifswald Mitte Januar unwaidmännisches Verhalten des Jägers festgestellt. Sein Anwalt stimmte einem Vergleich zu, dass sich der 74-jährige Jäger öffentlich entschuldigen muss und 500 Euro an den Landesjagdverband zahlt.
Die Anwälte von Thomas Krause kündigten an, das Urteil gegen ihren Mandanten vom Oberlandesgericht in Rostock überprüfen zu lassen.
Alle Hintergründe und der Bericht eines unabhängigen Prozess-Beobachters im Nordkurier am Wochenende/Uckermark Kurier am Wochenende (06.02.2016).