Urteil
Lebenslang für Stalker nach Mord an Mutter
Rostock / Lesedauer: 2 min

dpa
Ein 38-jähriger Mann aus der Region Rostock ist nach dem Mord an einer Mutter vom Lüneburger Landgericht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die 4. Große Strafkammer stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.
„Sie gingen kühl, kaltblütig und überlegt vor. Einzig allein aus Rache. Es ist eine scheußliche Tat. 30 Mal haben Sie mit der Axt auf Kopf, Hals und Bauch eingeschlagen”, sagte der Vorsitzende Richter Franz Kompisch am Montag in der Urteilsbegründung. Das Urteil des Schwurgerichts ist noch nicht rechtskräftig (Aktenzeichen 27 Ks 3/21).
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Der Deutsche hatte eine fünf Jahre jüngere Frau bei einer Umschulung in Bayern kennengelernt und sie gestalkt. Weil sie ihn angezeigt hatte und er ihre Adresse bei Rostock nicht in Erfahrung bringen konnte, fuhr er im Dezember zu ihrem Elternhaus in Wrestedt (Kreis Uelzen). Der Angeklagte griff die 56 Jahre alte Mutter sofort an. Danach stellte er sich der Polizei und gab die Tat zu.
Handschellen und Fußfesseln
Im Prozess schwieg der gebürtige Mainzer auch am zweiten Verhandlungstag im Tagungszentrum des Bergström Hotels in Lüneburg. Der Angeklagte musste Handschellen und Fußfesseln tragen. Die Hauptverhandlung war wegen der Vielzahl an Beteiligten dorthin verlegt worden. Allein sieben Nebenkläger und ihre Anwälte mussten unter Corona-Bedingungen Platz finden.
Aus einem flüchtigen Kennenlernen bei einer Umschulung entwickelte sich eine gute Bekanntschaft, bis der Angeklagte im Januar 2020 die Mitschülerin mehrfach sexuell belästigt und ihr nachgestellt habe. Als er die Schule verlassen musste, habe die 33-Jährige schriftliche Morddrohungen erhalten - für sich und ihre Familie. «Es waren schreckliche Worte in Deutsch und Englisch», sagte der Richter. Am 11. Dezember fuhr der arbeitslose Mann ohne Ausbildung mit dem Zug von Güstrow über Hamburg in den Kreis Uelzen und tötete die Mutter. «Sie haben ihr Ziel erreicht, jedenfalls für zwei Tage im Mittelpunkt der Gesellschaft zu stehen», sagte Richter Kompisch.
"Unser Mandant ist kein eiskalter Killer"
Die Staatsanwältin sprach in ihrem Plädoyer von einer "bemerkenswerten Brutalität" und beantragte eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die Anwälte der Schwestern der Getöteten forderten zudem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
Die Verteidiger plädierten auf Totschlag und beantragten sieben Jahre Gefängnis. "In diesem Verfahren gibt es Unklarheiten. Unser Mandant ist kein eiskalter Killer. Im Gegenteil. Er braucht Hilfe", sagte sein Anwalt. Ein Antrag auf Revision muss innerhalb einer Woche gestellt werden.