Leonies Mutter legt Berufung ein
Neubrandenburg / Lesedauer: 1 min

Thomas Beigang
Wie erwartet, aber schneller als gedacht: Die Verteidigung der Mutter der getöteten Leonie aus Torgelow hat Berufung gegen das Urteil vom Dienstag eingelegt.
Ein Schöffengericht am Neubrandenburger Amtsgericht unter Leitung der Vorsitzenden Richterin Tanja Krüske hatte die 27-Jährige am Dienstag nach drei Verhandlungstagen zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Nun muss das Verfahren vor dem Landgericht in Neubrandenburg neu aufgerollt werden.
Keine Hilfe geholt
Die Mutter des am 12. Januar 2019 getöteten sechsjährigen Mädchens habe damals die Möglichkeit gehabt, rechtzeitig Hilfe für das Kind zu holen, dies aber nicht getan, heiß es vom Gericht in der Urteilsbegründung. Deshalb sei eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung in diesem Fall nicht mehr möglich. „Hier ist ein Kind gestorben durch bloße Untätigkeit“, sagte Krüske.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine zweijährige Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, verlangt. Die Verteidigerin hatte auf Freispruch plädiert. Der Stiefvater des kleinen Mädchens hatte das Kind über Wochen schwer misshandelt und schließlich verhindert, dass rechtzeitig Rettungskräfte gerufen werden.