Letzte Chance fürs Angeln auf Aal an MV-Küsten
Rostock / Lesedauer: 1 min

Angler, die in Küstengewässern von Mecklenburg-Vorpommern noch einen Aal aus dem Wasser ziehen wollen, müssen sich beeilen: Ab Montag gilt für Berufsfischer und Hobbyangler drei Monate lang ein Fangverbot für den beliebten Fisch.
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Laut Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei dürfen Aale bis Ende Januar weder gefangen, noch an Bord behalten oder angelandet werden. Zufällig gefangene Aale müssten unverzüglich mit der gebotenen Sorgfalt in das Fanggewässer zurückgesetzt werden.
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Nach Angaben des Landesamtes werden für Verstöße gegen das Fangverbot 100 Euro pro Kilogramm Aal fällig. Da sich der schlangenartige Fisch nur einmal in seinem Leben vermehre, fehle jeder auf der Wanderung gefangene Aal in der Reproduktion. Der Bestand des Europäischen Aals gilt als stark gefährdet. Gemäß der Küstenfischereiverordnung MV könne die Fischerei auf Aal dementsprechend jederzeit eingeschränkt werden.
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