StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernLockdown droht Ungeimpften in MV ab Mittwoch

Corona-Maßnahmen

Lockdown droht Ungeimpften in MV ab Mittwoch

Schwerin / Lesedauer: 2 min

Sollte die Corona-Ampel für MV heute erneut auf Rot stehen, drohen weitere Einschränkungen, die vor allem Ungeimpfte treffen.
Veröffentlicht:29.11.2021, 15:44
Artikel teilen:

Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz der Krankenhauseinweisungen in Mecklenburg-Vorpommern am Montag weiter über 9 liegen, treten am Mittwoch neue Beschränkungen in Kraft. Die Ministerpräsidentin hatte dies am Sonntagabend in der Talkshow „Anne Will” angekündigt. „Wir setzen jetzt praktisch einen Lockdown für die Ungeimpften um”, hatte Manuela Schwesig im Ersten gesagt.

undefined

[Pinpoll]

Die Ungeimpften seien diejenigen, die das Infektionsgeschehen maßgeblich treiben. Nach Angaben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (Lagus) vom Montag sind 66,9 Prozent der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern vollständig geimpft, mindestens einmal geimpft sind demnach 69,3 Prozent. 10 Prozent haben eine Auffrischungsimpfung erhalten. Die Sieben-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen beträgt nach Angaben des Corona-Infoportals der Landesregierung bei Ungeimpften 1.024,3, bei Geimpften 78,3.

Mehr zum Thema: Schwesig spricht bei Anne Will von „Lockdown für Ungeimpfte”

Wie ein Sprecher bestätigte, bezog Schwesig sich auf die Maßnahmen der Corona-Warnstufe Rot der Landes-Corona-Ampel. Ist das gesamte Land auf der Stufenkarte des Lagus drei Tage in Folge rot eingefärbt, treten am übernächsten Tag unter anderem Kontaktbeschränkungen für private Treffen in Kraft.

Auch interessant: Keine Anzeichen für Entspannung der Pandemie in MV

Hier sind dann nur noch maximal 5 Personen aus bis zu zwei Haushalten erlaubt, wobei Geimpfte, Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet werden. Auch würde in Teilen des Einzelhandels die 2G-Regel gelten – also Zugang nur für Geimpfte und Genesene.

Weiterlesen: Alle Intensivbetten im Neubrandenburger Krankenhaus sind belegt

Die Staatskanzlei wies zudem auf die darüber hinaus gehenden Regelungen der Corona-Landesverordnung hin. Bessere sich die Lage auch im Laufe der Woche nicht und drohe eine Überlastung des Gesundheitssystems, so wären demnach nach sieben Tagen in Stufe Rot auch Schließungen möglich. Dies beträfe unter anderem die Gastronomie und Kulturstätten, Sportveranstaltungen müssten dann unter Umständen wieder ohne Zuschauer stattfinden, heißt es in der Verordnung.