Lorenz Caffier hofft auf Erfolg bei NPD-Verbot
Schwerin / Lesedauer: 3 min

Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) setzt trotz allgemein wachsender Skepsis weiter auf ein Verbot der NPD durch das Bundesverfassungsgericht. „Das Parteienverbot wäre ein klares Signal des Rechtsstaates und ein Zeichen für eine wehrhafte Demokratie”, sagte Caffier mit Blick auf die für Mitte Januar angekündigte Entscheidung der Karlsruher Richter. Jüngsten Medienberichten zufolge geht die Bundesregierung nach eigener Einschätzung davon aus, dass dem Verbotsantrag des Bundesrats nicht stattgeben wird.
„Wenn ich nicht davon überzeugt wäre, dass unser Weg der richtige ist, dann hätte ich ihn nicht beschritten”, betonte Caffier, der zu den entschiedensten Befürwortern eines neuerlichen Verbotsantrages gehörte. Ein bedeutender Teil des etwa 250 Seiten umfassenden Dossiers, das die Demokratiefeindlichkeit der NPD und deren Verquickung mit gewaltbereiten Kameradschaften belegen soll, stammt aus Mecklenburg-Vorpommern.
Dort hatte die NPD zehn Jahre lang im Landtag gesessen und jährlich rund 1,3 Millionen Euro an staatlichen Geldern für ihre Abgeordneten sowie deren Mitarbeiter erhalten. Bei der Parlamentswahl im September 2016 verlor die Partei aber ihre letzte Parlamentsbastion. Zuvor schon war die NPD schon in Sachsen aus dem Landtag geflogen.
Auseinandersetzung gehe auch nach Verbot weiter
Ein Verbot sei wichtig, unabhängig davon, ob die Partei noch in Landtagen sitzt oder nicht. „Denn die NPD-Mitglieder sind ja weiterhin aktiv. Mit einem Verbot würde jedoch der organisatorische Kern der rechtsextremistischen Szene zerschlagen”, erklärte der CDU-Politiker. Die rechtsextremistische Szene würde so bundesweit nachhaltig erschüttert und ihre Finanzquellen weiter ausgetrocknet.
Es sei die richtige Entscheidung der Bundesländer gewesen, „mit viel Aufwand, großem Engagement und auch gegen Widerstände vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen”, betonte Caffier. Die Fehler, die zum Scheitern des Verbotsantrags von 2003 geführt hatten, seien nicht wiederholt, der Eintritt in ein geordnetes Verfahren erreicht worden. Nun müsse das Gericht entscheiden.
Zu Medienberichten, wonach die Richter auch regional begrenzte Verbotsregelungen – etwa nur für ostdeutsche Länder – treffen könnten, äußerte sich Caffier kritisch. Damit würde dem Osten „wieder ein Stempel aufgedrückt” und die gesamtdeutsche Verantwortung negiert. Die Auseinandersetzung mit rechtsextremistischer Ideologie bleibe auch nach einem möglichen Parteienverbot wichtige Aufgabe für alle Demokraten. „Es ist ja nicht so, dass da mit dem Verbot der NPD ein Schalter in den Köpfen ihrer Anhänger umgelegt wird”, so Caffier.
Die Bundesländer hatten im Dezember 2013 über den Bundesrat den Verbotsantrag gestellt, Bundestag und Bundesregierung schlossen sich aber nicht an. Kritiker des Verfahrens in Karlsruhe bezweifeln, dass die derzeit organisatorisch wie finanziell stark angeschlagene NPD die Verbotskriterien des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erfüllt. Straßburg verlangt für ein Verbot Hinweise dafür, dass durch die Partei ein unmittelbarer Angriff auf die Demokratie droht.