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Amtsgericht Stralsund

Mann bekommt acht Monate für das Ertränken seines Hundes

Stralsund / Lesedauer: 2 min

Spaziergänger hatten den Hund in einem Teich gefunden; das Tier lebte während der Tat offenbar noch und erlitt Qualen. Nun gab es acht Monate für den Täter. Doch das war nicht alles.
Veröffentlicht:22.08.2022, 16:33

Von:
  • dpa
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Ein 49 Jahre alter Mann ist vom Amtsgericht Stralsund wegen des Ertränkens seines Hundes zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Entgegen vorheriger Aussagen habe der Hundehalter die Tat bei der Verhandlung am Montag eingeräumt, sagte ein Gerichtssprecher nach dem Urteil. Der Mann sagte demnach aus, er hätte sich mit dem aggressiven Tier nicht anders zu helfen gewusst.

Zusätzlich 300 Stunden gemeinnützige Arbeit

Spaziergänger hatten den Kadaver im Mai in einem Teich bei Niepars in der Nähe von Stralsund entdeckt. Der Hund war nach früheren Polizeiangaben mit einem Stein an einer Leine beschwert worden. Eine Autopsie des Hundes hatte laut Polizei ergeben, dass das Tier höchstwahrscheinlich noch lebte, als es in dem Teich ertränkt wurde. Außerdem gebe es Anhaltspunkte, dass der mutmaßliche Täter stumpfe Gewalt gegen den Hund anwendete. Sein Tod muss demnach qualvoll gewesen sein.

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Laut Gerichtssprecher sagte der Mann, er habe das schwierige Tier nicht verkaufen können. Den Richter hatte der nun Verurteilte damit nicht überzeugt, da er sich für Hilfe etwa an staatliche Stellen hätte wenden können. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe wurde der Mann zu 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit im Rahmen des Tierschutzes und der Zahlung von 2000 Euro an eine gemeinnützige Organisation verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Monate Freiheitsstrafe, eine Geldauflage und keine Arbeitsstunden beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.