Psychischer Ausnahmezustand

Mann randaliert — dann zeigt er der Polizei seine Drogen

Baabe / Lesedauer: 2 min

Auf Rügen randalierte ein 25–Jähriger vor einem Haus und flüchtete dann mit dem Auto. Als die Polizei ihn stoppte, gab er an, eine Plantage mit Cannabispflanzen zu besitzen.
Veröffentlicht:22.03.2023, 07:39

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Am Dienstagnachmittag, gegen 16.30 Uhr, wurde die Polizei über einen 25–Jährigen in einem psychischen Ausnahmezustand informiert, der gegen die Eingangstür seines Wohnhauses in Baabe auf der Insel Rügen treten soll.

Umgehend wurde ein Streifenwagen des Polizeireviers Sassnitz zum Ort des Geschehens geschickt. Während der Anfahrt wurde den Beamten mitgeteilt, dass der 25–Jährige mit seinem Auto geflüchtet sei.

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Der Wagen konnte kurz darauf in unmittelbarer Nähe festgestellt, angehalten und einer Kontrolle unterzogen werden. Dabei wurden beim 25–jährigen Fahrer eindeutige Auffälligkeiten festgestellt, die auf eine drogenbedingte körperliche Beeinträchtigung schließen ließen.

Zudem gab der junge Mann gegenüber den Beamten an, dass sich in seinem Haus eine Plantage mit Cannabispflanzen befinden soll. Aufgrund des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erfolgte eine Rücksprache mit der Bereitschaftsstaatsanwältin und dem zuständigen Richter des Amtsgerichts Stralsund. Diese ordneten eine Durchsuchung für die vom Tatverdächtigen genutzten Bereiche des Wohnhauses an.

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Bei der anschließenden Durchsuchung wurden 15 Cannabispflanzen von einem Meter Höhe sowie eine geringe Mengen einer getrockneten und verpackten cannabisähnlichen Substanz sichergestellt.

Aufgrund des psychischen Ausnahmezustandes des 25–jährigen Deutschen wurden ein Notarzt und ein RTW hinzugezogen. Der junge Mann wurde dann ins Krankenhaus nach Stralsund gebracht. Zuvor führte der Notarzt noch eine angeordnete Blutprobenentnahme beim 25–jährigen durch.

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Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Nun erwarten den 25–Jährigen Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Anbaus und Besitzes von Betäubungsmitteln sowie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verdachts des Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss.