Justiz
Arzt soll für falsche Masken-Atteste mit Freiheitsstrafe büßen
Stralsund / Lesedauer: 2 min

Thomas Beigang
Im Amtsgericht Stralsund ist am Mittwoch der Antrag der Staatsanwaltschaft für einen Strafbefehl gegen einen Arzt wegen falscher Impf– und Maskenbefreiungen eingetroffen. Das sagte auf Nordkurier–Nachfrage der Direktor des Amtsgerichts der Hansestadt, Sascha Ott.
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Die Staatsanwaltschaft beantrage eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, so Ott weiter. Das werde nun vom Gericht geprüft und, so der Werdegang, dem Angeklagten danach als sogenannter Strafbefehl zugeschickt.
Ein Strafbefehl ist eine Verurteilung ohne Verhandlung. Ziel ist die einfache und schnelle Ahndung einfacherer Kriminalität. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 75–Jährigen die „Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ in 32 Fällen vor.
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Der Mediziner von der Halbinsel Darß soll Patienten aus vielen Teilen Deutschlands, ohne sie zu sehen, Bescheinigungen über eine Unverträglichkeit von Masern–Impfungen sowie Befreiungen von der Maskenpflicht im Zusammenhang mit der Corona–Pandemie ausgestellt haben. Der Betroffene hat nach Erhalt des Strafbefehls zwei Wochen Zeit, um dem zu widersprechen. In so einem Fall kommt es dann zu einem ordentlichen Gerichtsprozess.
Aber dies wäre genau das, was die Staatsanwaltschaft und das Gericht der altehrwürdigen Hansestadt unbedingt vermeiden möchten. Denn als im Februar der erste Versuch der Verhandlung begann — unter starkem Polizeischutz — begleiteten mehr als 150 seiner Anhänger den angeklagten Mediziner. Der dann immer wieder versuchte, den ordentlichen Ablauf des Prozesses zu sabotieren.
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Weder wollte sich der Mann setzen, noch seine Personalien nennen. Zudem weigerte er sich immer wieder, die Legitimität des Gerichts anzuerkennen und unterbrach fortwährend die Verlesung der Anklage. Bis der entnervte Richter die Verhandlung beendete — und einen neuen Termin festsetzte.
Zur Fortsetzung der Verhandlung sollten dann Dutzende Zeugen aus dem gesamten Bundesgebiet geladen werden, die vom Arzt die vermeintlich falschen Atteste erhalten haben. Allerdings — zu dem Termin ist es nie gekommen. Dieser und weitere Termine waren vom Gericht abgesagt worden, weil sich die Staatsanwaltschaft nun auf einen Strafbefehl festlegte.
Sehr gut möglich, dass in Zukunft doch wieder verhandelt werden muss. Denn der angeklagte Mediziner, der wie ein Reichsbürger weder Richter noch Staatsanwälte oder Gerichte anerkennt, wird den Strafbefehl mit großer Wahrscheinlichkeit nicht anerkennen.