Masken–Befreiungen und falsche Impfpässe? Arzt angeklagt
Stralsund / Lesedauer: 2 min

Thomas Beigang
Im Amtsgericht Stralsund startet am Dienstag ein Prozess gegen einen Mediziner aus Dierhagen. Der Hausarzt von der Halbinsel Darß muss sich wegen des „Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ verantworten, wie es in der Anklage der Staatsanwaltschaft heißt.
Anklage in 32 Fällen
Der Mediziner soll während der Corona–Pandemie im großen Stil Masken– und Impfbefreiungen sowie in Einzelfällen auch falsche Impfbestätigungen ausgestellt haben. Corona–Leugner, Masken– und Impfverweigerer sollen dafür aus ganz Deutschland nach Dierhagen gereist sein, um sich ein entsprechendes Zertifikat ausstellen zu lassen, so der Vorwurf.
Nach Sichtung der Akten erhob die Staatsanwaltschaft in Stralsund Anklage in 32 Fällen und beantragte im vergangenen Frühjahr sogar das vorläufige Berufsverbot, weil der Mediziner trotz eines bereits rechtskräftigen Strafbefehls weiter agiert hatte. Seine kassenärztliche Zulassung ist der 75–Jährige bereits los.
Ähnlicher Fall in Neverin liegt noch bei Staatsanwaltschaft
Derweil ist auch mehr als ein Jahr nach den Durchsuchungen der Praxisräume einer Allgemeinmedizinerin in Neverin bei Neubrandenburg noch nicht über eine mögliche Anklage gegen die Ärztin entschieden worden, hieß es kürzlich auf Nordkurier–Nachfrage. Noch stünden einige Zeugenaussagen aus.
Die Durchsuchungen und die Sicherstellung von Patientenakten Ende 2021 waren durchgeführt worden wegen des dringenden Tatverdachts, dass die Ärztin eine Vielzahl unrichtiger gesundheitlicher Zeugnisse ausgestellt haben soll. Wie es seinerzeit bei der Staatsanwaltschaft hieß, prüfe man ausgestellte Maskenbefreiungen im Zusammenhang mit der Corona–Pandemie im dreistelligen Bereich.
Haftstrafe und Geldbuße
Was die Neveriner Ärztin im Falle einer Anklageerhebung erwarten könnte, zeigt ein Fall aus Baden–Württemberg. Am Amtsgericht Weinheim war dort zu Beginn des Jahres das Urteil gegen eine Medizinerin gefallen. Wegen falscher Masken–Atteste hat das Gericht die Weinheimer Ärztin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt und angeordnet, rund 28 000 Euro einzuziehen. Zudem erhielt die Medizinerin ein dreijähriges Berufsverbot. Bei den 28 000 Euro handelt es sich nach Angaben der Richterin um die Summe, welche die Ärztin für das Erstellen der falschen Atteste von den Empfängerinnen und Empfängern eingenommen hatte.