Corona-Landesverordnung

Maskenpflicht in MV fällt auch in Schulbussen

Schwerin / Lesedauer: 2 min

Das Ende der Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr gilt ab dem 2. Februar. Nun wurde auch die Corona-Landesverordnung entsprechend geändert. Doch eines bleibt weiter offen.
Veröffentlicht:18.01.2023, 09:20
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Auf ein Ende der Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern ab 2. Februar hatte sich das Kabinett bereits vergangene Woche verständigt – jetzt änderte die Ministerrunde die Corona-Landesverordnung entsprechend.

Diese sieht auch vor, dass in den Schulbussen kein Mund-Nasen-Schutz mehr getragen werden muss, wie Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) nach der Kabinettssitzung mitteilte.

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Am gleichen Tag fällt auch die Maskenpflicht im Fernverkehr. „Wir befinden uns mit der Regelung im Einklang mit dem Bund. Es gibt klare und einheitliche Verhältnisse“, betonte Drese.

Offen bleibt indes weiter, wann die Isolationspflicht von Corona-Infizierten in Mecklenburg-Vorpommern aufgehoben wird. „Wir wollen auch hier ein möglichst einheitliches Vorgehen mit dem Bund und weiteren Bundesländern“, erklärte Drese. „Deshalb gib es noch keinen genauen Zeitpunkt.“ Die Ministerin hatte mehrfach als möglichen Termin Ende Februar/Anfang März in den Raum gestellt. Einige Bundesländer haben die Isolationspflicht bereits gekippt, darunter Schleswig-Holstein.

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Ablehnend steht die Ministerin Vorschlägen zur Abschaffung der gesetzlichen Maskenpflicht im Gesundheitswesen gegenüber. „Das halte ich im Februar angesichts der Schutzbedürftigkeit vulnerabler Gruppen für zu früh“, sagte sie.

Geregelt wird die Maskenpflicht im medizinischen und pflegerischen Bereich im Infektionsschutzgesetz des Bundes. Dort ist die Maskenpflicht bis zum 7. April befristet. „Das ist meines Erachtens bei weiter abflauender Corona-Entwicklung ein sinnvoller Zeitpunkt für die Aufhebung der Maskenpflicht in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen“, meinte Drese.