Corona-Maßnahmen
Maskenpflicht in MV fällt – Gericht kippt Hotspot-Regelung
Greifswald / Lesedauer: 2 min

Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat die sogenannte Hotspot-Regelung in Mecklenburg-Vorpommern teilweise außer Vollzug gesetzt. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, betreffe das somit auch die damit verbundenen Corona-Schutzmaßnahmen, also die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder Atemschutzmaske sowie das Abstandsgebot. Die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) hatte die Landesregierung bereits am Gründonnerstag weitgehend aufgehoben.
Keine Voraussetzungen für Hotspot-Regelung
Das Gericht gab einem einstweiligen Rechtsschutzantrag der AfD-Fraktion im Landtag statt. Laut Gericht lägen die Voraussetzungen für eine Hotspot-Regelung nach dem Infektionsschutzgesetz nicht vor. "Die nach dem Gesetz erforderliche Ausbreitung einer Virusvariante mit signifikant höherer Pathogenität könne nur angenommen werden, wenn das Auftreten einer 'neuen' Virusvariante festgestellt werde", heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Omikron grassierte allerdings bereits seit Jahresbeginn und sei entsprechend eine "alte" Virusvariante.
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Bleibt noch die Gefahr überlasteter Krankenhäuser, die laut Infektionsschutzgesetz ebenfalls weitergehende Schutzmaßnahmen möglich machen würden. Hierzu schreibt das Gericht, dass diese Voraussetzung "differenziert für jeden betroffenen Landkreis bzw. jede kreisfreie Stadt festgestellt werden." An diesen differenzierten Feststellungen habe es dem Landtag aber gefehlt, als er am 24. März die Hotspot-Regelung für ganz Mecklenburg-Vorpommern beschloss. Es sei nicht ausreichend, nur pauschal und „flächendeckend“ die Lage im ganzen Land zu betrachten.
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Gericht: Kreise und Städte hätten selbst feststellen müssen
Der Landtag in Schwerin hatte am 24. März das gesamte Bundesland zum Corona-Hotspot erklärt, um flächendeckend die damals geltenden Schutzmaßnahmen weiterführen zu können. Die besonders hohe Zahl an Corona-Neuinfektionen und eine drohende Überlastung der Krankenhauskapazitäten hätte laut Gericht jedoch für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt einzeln festgestellt werden müssen, um diesen zum Hotspot zu erklären. Dies sei nicht erfolgt, monierten die Richter.
Ohne den Landtagsbeschluss hätten die meisten Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz Anfang April geendet - in den meisten Bundesländern ist es so gekommen. Lediglich Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg erklärten sich komplett zu Corona-Hotspots. In Mecklenburg-Vorpommern zog die AfD-Landtagsfraktion dagegen vor Gericht. Die Hotspot-Regelung war in Mecklenburg-Vorpommern mit einer Dauer bis zum 27. April beschlossen worden.