Sexueller Missbrauch
Massiver Anstieg bei Kinderpornografie in MV
Schwerin / Lesedauer: 2 min

Carsten Korfmacher
In Mecklenburg-Vorpommern wurden im Jahr 2018 insgesamt 405 kinderpornografische Straftaten registriert. Damit hat sich die Zahl der Fälle laut Landeskriminalamt (LKA) in diesem Bereich gegenüber den Vorjahren verdoppelt. Im Jahr 2017 wurden 217 solcher Verstöße aufgedeckt, 2016 waren es 219. Nach Einschätzung des LKA hängt das vor allem mit der technischen Entwicklung zusammen, die die Weiterverbreitung pädophiler Bilder und Schriften für Computer- und Handynutzer immer einfacher macht. Um die Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie wirksamer zu bekämpfen, einigten sich Union und SPD in Berlin darauf, die verdeckte Polizeiarbeit in dem Bereich bundesweit zu vereinfachen.
Zukünftig soll es Ermittlern möglich sein, sich durch das Hochladen computergenerierter Bilder Zugang zu Kinderporno-Foren zu verschaffen. Hintergrund: In vielen Foren kann man erst Mitglied werden, wenn man selbst kinderpornografisches Material hochgeladen hat. Diese sogenannte „Keuschheitsprobe“ soll die Arbeit der Polizei erschweren. Durch die neue Gesetzeslage sollen Ermittler tiefer in pädophile Netzwerke vordringen können.
Landesinnenminister Lorenz Caffier befürwortet die Gesetzesänderungen, hält sie aber für nicht ausreichend. Er fordert zusätzlich die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, des systematischen Erfassens personenbezogener Daten aus dem Telefon- und Internetverkehr ohne konkreten Anlass. Diese wurde aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken gekippt. „Ich kann es keinem betroffenen Kind und keinem betroffenen Elternteil erklären, dass die Sicherheitsbehörden aus ideologischen Gründen auf eines ihrer schärfsten Schwerter verzichten müssen“, sagte Caffier. Er schlug den Kompromiss vor, die Vorratsdatenspeicherung zunächst auf den Bereich der Kinderpornografie zu beschränken und später auf die Terrorabwehr auszudehnen.
Polizei und Staatsanwaltschaft in Mecklenburg-Vorpommern hatten erst Mitte August eine Darknet-Plattform mit Kinderpornos vom Netz genommen. Doch nicht immer ist die Arbeit der Ermittler von Erfolg gekrönt. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes ist die fehlende Vorratsdatenspeicherung der Hauptgrund für misslungene Aufklärung. So seien im Jahr 2017 bundesweit 6512 Fälle von Kinderpornografie bekannt geworden, die Aufklärungsrate habe knapp 90 Prozent betragen. Zusätzlich wurden aber weitere 8400 Fälle durch eine US-Organisation, die sich gegen Kindesmissbrauch engagiert, an das BKA weitergegeben. „Eine Aufklärung dieser Sachverhalte war mangels Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung nicht möglich“, teilte das BKA 2018 schließlich mit. Die Aufklärungsquote insgesamt hätte sich dadurch auf etwa 40 Prozent reduziert.