Greifswalder Datenklau

Mindestens acht weitere unerlaubte Datenabfragen der Polizei

Greifswald / Lesedauer: 3 min

Auch ein Jahr nachdem ein Greifswalder Polizist unerlaubt Daten von mindestens 20 Personen abgefragt hat, sind viele Fragen offen. Antworten der Landesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken werfen noch mehr auf.
Veröffentlicht:04.03.2020, 09:55
Aktualisiert:06.01.2022, 19:29

Von:
  • Author ImagePhilipp Schulz
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Ein Greifswalder Polizeibeamter hat über einen längeren Zeitraum die privaten Daten von mindestens 20 Personen unerlaubt abgefragt. Der Beamte, der im Internet offen seine Sympathien zu der AfD und völkischem Gedankengut dargestellt hat, hat dabei vor allem die Daten von politisch Andersdenkenden angefragt, mit denen er sich in geschlossenen Gruppen auf Facebook diskutierte. Für die Abfragen nutze er unerlaubterweise das Informationssystem der Polizei „Inpol”.

In mindestens zwei Fällen ist gesichert, dass diese auch an dritte Personen, die entweder AfD-Mitglieder sind oder der Partei nahe stehen, weitergegeben wurden. Betroffene wurden über das Telefon belästigt oder mit Nennung ihrer Wohnadresse bedroht. Die Aufklärung des Falles zieht sich derweil.

Staatsanwaltschaft legt Fall zu den Akten

Die Staatsanwaltschaft hatte den Fall bereits im vergangenen Dezember zu den Akten gelegt. Begründung: Eine strafrechtlich relevante Tat war es nicht. „Laut §23 des Landesdatenschutzgesetzes muss aber eine Bereicherung, etwa finanzieller Art nachweisbar sein, das ist nicht der Fall”, erklärt Oberstaatsanwalt Martin Cloppenburg auf Nordkurier-Anfrage. Seit dem werden die Betroffenen über die Einstellung der Strafverfahren informiert. Die Dokumente liegen dem Nordkurier vor.

Aktuell ermittelt die Polizei selbst in einem internen Disziplinarverfahren und die Behörde des Landesdatenschutzbeauftragten. Hier wird geprüft, ob eine Ordnungswidrigkeit besteht. Für Peter Ritter ist auch fraglich, ob Betroffene genügend Betreuung erfahren haben. "Es ist auch zu hinterfragen, wie mit den Betroffenen umgegangen wird. Soweit mir bekannt ist, wieder mit den üblichen Beschwichtigungen wie „Es besteht keine Gefahr“," so Ritter.

Anfrage an Landesregierung wirft Fragen auf

Eine Anfrage des Landtagsmitglieds Peter Ritter (die Linke) wurde nun von der Landesregierung beantwortet. Dabei ist herausgekommen, dass das Disziplinarverfahren gegen den Greifswalder Beamten bereits seit Anfang Juli 2019 läuft. Zunächst intern, „um die weiteren Ermittlungen nicht zu gefährden”, wie es in dem Schreiben heißt. Erst am 14. November desselben Jahres wurde der Greifswalder Beamte über das Disziplinarverfahren informiert und ihm die Berechtigung zu Datenabfragen entzogen: Ein halbes Jahr nachdem bekannt wurde, dass es zu unerlaubten Abfragen gekommen war.

Aus der kleinen Anfrage an die Landesregierung geht auch hiervor, dass es 2019 acht weitere Fälle von unberechtigten Datenabfragen gegeben habe. " Von diesen Fällen erfolgten zwei Abfragen im privaten Kontext, drei Abfragen aus persönlichem Interesse oder Neugier, drei Abfragen für Dritte. Bei einer Abfrage ist der Grund unklar," heißt es in der Antwort der Landesregierung. Ob auch in diesen Verfahren Disziplinarverfahren eröffnet wurden, ist nicht bekannt. Ritter beklagt in diesem Zusammenhang vor allem die mangelnde Transparenz: "Spätestens hier wird deutlich, wie zwingend notwendig es wäre, im Zuge der SOG-Novelle die Rechte des Datenschutzbeauftragten zu stärken und vor allem auch, den geplanten Ombudsmann bei der Polizei auch für Bürgerinnen und Bürger zu öffnen."