Nach Attacke von Vermummten

Mutmaßlichen NPD-Schlägern drohen lange Haftstrafen

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Die Luft für den NPD-Landtagsabgeordneten Tino Müller wird dünner, nachdem die Staatsanwaltschaft Stralsund Ermittlungen aufgenommen hat. Es geht um einen Überfall in Greifswald.
Veröffentlicht:27.08.2013, 11:17
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Von:
  • Author ImageRobert Kiesel
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Noch lächelt er freundlich von den Wahlplakaten der NPD, bald schon könnte sich der rechtsextreme Landtagsabgeordnete Tino Müller im Gefängnis wiederfinden. Wie mit Ralf Lechte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Stralsund am Montag bestätigte, ermittelt diese gegen Müller und drei weitere Verdächtige wegen „besonders schwerem Landfriedensbruch“.

Anlass für die Ermittlungen ist ein vermummter und teilweise bewaffneter Angriff einer Gruppe Männer auf ein Greifswalder Wohnhaus, an dem möglicherweise auch die NPD-Funktionäre beteiligt waren (der Nordkurier berichtete). Polizeibeamte griffen sie rund 30 Minuten nach dem Angriff in einem Fahrzeug auf, das auf die detaillierten Beschreibung der kurz vorher angegriffenen Personen passte. Neben Tino Müller befanden sich auch sein Bruder und NPD-Vorstandsmitglied Marko Müller sowie der NPD-Stadtvertreter Daniel Ohm in dem Wagen.

Für die Stralsunder Staatsanwaltschaft Anlass genug, die Aufhebung der Immunität des NPD-Abgeordneten zu beantragen. Rein formal jedoch wäre sie dazu laut Geschäftsordnung des Landtags gar nicht verpflichtet gewesen. Diese genehmigt für die laufende Legislatur eine grundsätzliche Aufhebung der Immunität für Ermittlungen gegen Landtagsabgeordnete. Trotz dieser Regelung musste die Landtagsverwaltung bereits 14 Beschlüsse im Zusammenhang mit Immunitätsangelegenheiten treffen. Allesamt betrafen Mitglieder der NPD-Fraktion, ihr Vorsitzender Udo Pastörs tat sich dabei besonders hervor.  

Erfahrungen mit staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen seine Person wiederum hat Tino Müller bereits zur Genüge gesammelt. So hatte der Landtag auf Antrag der Neubrandenburger Staatsanwaltschaft erst im März die Immunität des NPD-Mannes aufheben lassen, nachdem diesem ein Verstoß gegen das Pressegesetz des Landes vorgeworfen worden war. Polizisten durchsuchten daraufhin die Wohn- und Geschäftsräume Müllers, den Strafbefehl gegen seine Person lehnte er jedoch vor wenigen Wochen ab. Damit drohen dem Vize-Fraktionssitzenden der Landes-NPD im schlechtesten Fall gleich zwei Verfahren nacheinander. Und während der erste Verstoß noch mit Geldstrafen geahndet werden könnte, droht ihm im Fall einer Beteiligung an der Greifswalder Attacke eine mehrjährige Haftstrafe.