Eindämmung des Coronavirus
MV führt Maskenpflicht beim Einkaufen ein
Schwerin / Lesedauer: 2 min

Andreas Becker
Das Prinzip machte Manuela Schwesig nochmals klar: „Mit der Schutzmaske für Mund und Nase schütze ich mein Gegenüber – und mit dessen Maske werde ich geschützt.” Und da die Maskenpflicht inzwischen in jedem Bundesland auch beim Einkaufen gilt oder bald in Kraft tritt, hat Mecklenburg-Vorpommern nach Auskunft der Ministerpräsidentin ebenfalls die rechtliche Möglichkeit, diese Maßnahme einzuführen. Schwesig: „Das ist eine strenge Pflicht. Nachdem wir uns zunächst für die Maskenpflicht im ÖPNV entschieden hatten, mussten wir abwarten, ob wir die Möglichkeit bekommen, dass die Maskenpflicht bundesweit auch beim Einkaufen eingeführt wird.” Dies sei jetzt der Fall und entsprechend habe MV jetzt auch reagiert, so Schwesig in einer Pressekonferenz am Mittwoch.
Auch Bremen kündigte am Mittwoch als letztes Bundesland an, eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beim Einkaufen und im Nahverkehr einführen zu wollen. Somit wird es bald bundesweit eine Maskenpflicht zur Eindämmung des Coronavirus geben.
25 Euro Bußgeld für Weigerung, eine Maske zu tragen
Und wie es mit Pflichten im Leben oftmals so ist – wer gegen sie verstößt, muss am Ende zahlen. Konkret: Wer beim Einkaufen keine Maske trägt, wird vom Ladeninhaber nach draußen verwiesen. Wer dem nicht folgt, muss 25 Euro Bußgeld zahlen. Eine ähnliche Regelung gilt auch in der Straßenbahn, im Bus und in Taxis. Die Maskenpflicht in den genannten Bereich für Mecklenburg-Vorpommern gilt ab nächsten Montag, 27. April. Hier gibt es eine Übersicht zu den weiteren Bußgeldern.
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