Corona-Krise
MV lockert Regeln zur Kinder-Notbetreuung
Schwerin / Lesedauer: 2 min

Gabriel Kords
Seit diesem Montag macht ein Gerücht die Runde in Mecklenburg-Vorpommern: Ist etwas dran an der Behauptung, dass ab sofort nur noch ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeiten muss, um in der Corona-Krise die Notbetreuung in Anspruch nehmen zu dürfen?
Die ernüchternde Antwort lautet: Nein. Allerdings gibt es eine Hintertür, durch die aber wohl nur die wenigsten betroffenen Eltern gehen können. Denn ein kleines bisschen gelockert wurden die Regeln tatsächlich.
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So sagte Sozialministeriums-Sprecher Alexander Kujat am Montag auf Nordkurier-Anfrage: „An den Regeln zur Notfallbetreuung hat sich geändert, dass Personen, die in humanmedizinischen Gesundheits- und Pflegeberufen arbeiten und keine andere Möglichkeit der Kinderbetreuung in Anspruch nehmen können, ab sofort als Härtefälle im Sinne der Ziffer 4 der Allgemeinverfügung vom 16. März 2020 behandelt werden. Das bedeutet, dass die Möglichkeit besteht, die Notbetreuung auch in Anspruch zu nehmen, wenn nur ein Elternteil in diesen Berufen arbeitet – sofern es in den betroffenen Familien wirklich nicht anders geht.”
Zur Erklärung für die Änderungen führt Kujat aus: „Diese Modifizierung ist mit Blick auf zu erwartende Belastungen für das Gesundheitssystem getroffen worden, um Gesundheits- und Pflegefachkräfte im Land aktivieren zu können. Sie gilt aber nur für diesen Personenkreis und ist auf keinen Fall eine Abkehr von den grundsätzlich restriktiven Regeln zur Notbetreuung. Die Entscheidungsgewalt liegt in jedem Fall bei den Jugendämtern in Verbindung mit den jeweiligen Kita-Trägern. Das Sozialministerium hat die Jugendämter sowie die Kita-Träger über die Modifizierung informiert und bedankt sich für die sehr gute Zusammenarbeit bei diesem schwierigen Thema.”