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Landeskabinett

MV streicht Isolationspflicht bei Corona

Schwerin / Lesedauer: 1 min

Als letztes Bundesland hat Mecklenburg-Vorpommern die Streichung der Isolationspflicht bei einer Corona-Infektion beschlossen. Ein paar Tage dauert es aber noch.
Veröffentlicht:07.02.2023, 13:35
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Mecklenburg-Vorpommern schafft die Isolationspflicht für Corona-Infizierte am 12. Februar ab. Das gab Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) nach einer Sitzung des Landeskabinetts am Dienstag bekannt. Mecklenburg-Vorpommern fasste als letztes Bundesland diesen Beschluss. Berlin und Brandenburg hatten bereits zuvor bekanntgegeben, dass es ab dem 13. Februar keine Isolationspflicht mehr geben soll.

In den anderen Bundesländern war schon eher Schluss damit: In Hamburg und Nordrhein-Westfalen zum Beispiel gibt es die Isolationspflicht seit dem 1. Februar nicht mehr, in Schleswig-Holstein fiel sie sogar schon Mitte November weg.

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Bis die Isolationspflicht aufgehoben ist, müssen sich Corona-Infizierte in Mecklenburg-Vorpommern noch mindestens fünf Tage lang zu Hause abzusondern. Erst wenn sie zwei Tage symptomfrei sind, dürfen sie wieder unter Menschen. Drese betonte, dass Beschäftigte im medizinischen Bereich auch künftig einen Negativ-Test vorlegen müssen, ehe sie wieder zur Arbeit gehen können.

Auch die Maskenpflicht in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen soll vorläufig bestehen bleiben. Dies werde vom Bund geregelt, sagte Drese. Das Infektionsschutzgesetz gilt bis zum 7. April.