Coronavirus

MV verkürzt Isolationsdauer bei Corona

Schwerin / Lesedauer: 1 min

Gesundheitsministerin Stefanie Drese folgt der Empfehlung des RKI und lässt die Isolationsdauer in MV verkürzen. Für bestimmte Berufsgruppen bestehen aber zusätzliche Pflichten.
Veröffentlicht:03.05.2022, 14:22
Aktualisiert:03.05.2022, 14:26

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Die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Verkürzung der Isolationsdauer bei einer Coronaninfektion auf fünf Tage wird nun auch Mecklenburg-Vorpommern umsetzen. Ab dem 6. Mai können Coronainfizierte bereits nach fünf Tagen ihre Isolation beenden, wie das Gesundheitsministerium am Dienstag mitteilte. Voraussetzung sei aber eine Symptomfreiheit von 48 Stunden.

Testpflicht bei Beschäftigten im Gesundheitswesen

„Die Landesregierung hat heute entschieden, entsprechende Änderungen in der Corona-Landesverordnung vorzunehmen”, teilte Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) nach der Kabinettssitzung mit. „Wir empfehlen dringend allen Bürgerinnen und Bürgern ihre Isolation erst bei einem negativen Testergebnis zu beenden”, so Drese.

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Mitarbeiter im Gesundheitswesen, Alten- und Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten sowie im Bereich der Eingliederungshilfe müssen aber zusätzlich zur Symptomfreiheit dem Arbeitgeber ein negatives Testergebnis vorlegen. Dafür sollen Schnell- oder PCR-Tests genutzt werden.

Kontaktperson müssen weiterhin nicht in Quarantäne. Das Gesundheitsministerium empfehle aber, dass sich diese Personen fünf Tage selbst testen und Kontakte reduzieren sollten. Für Beschäftigte im Gesundheitswesen bestehe eine Testpflicht bis zum 5. Tag, so Drese.