Fundstück
Neue Vorschriften zum Umgang mit Fundtieren in MV umstritten
Schwerin / Lesedauer: 3 min

dpa
Wie tief müssen Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern künftig für Aufnahme und Fütterung entlaufener oder verwilderter Haustiere in die Tasche greifen? Die vom Land dazu geplanten Änderungen zum Umgang mit Fundtieren haben ein geteiltes Echo ausgelöst.
Während der Städte- und Gemeindetag aus Kosten- und Rechtsgründen die neue Verwaltungsvorschrift vollständig ablehnt, begrüßen Tierschützer die angestrebten Neuerungen. Demnach sollen herrenlose Tiere Fundstücken gleichgestellt und somit statt für sechs Wochen maximal für drei Monate in Obhut genommen werden. Zum Leidwesen der Kommunen als künftigem Kostenträger sollen auch über Generationen freilebende Katzen versorgt werden.
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Kosten trägt öffentliche Hand
Die neue Vorschrift schaffe falsche Anreize für Bürger, heißt es in der Stellungnahme des Städte- und Gemeindetags zu dem vom Innenministerium vorgelegten Entwurf. Wer sich der eigenen Katzen entledigen oder ein zugelaufenes Tier wieder loswerden wolle, könne darauf zählen, dass die Kostenfolgen von der öffentlichen Hand getragen werden. Im Endeffekt seien das Städte und Ämter, die dafür aber vom Land keinen adäquaten Ausgleich erhielten, beklagt der Kommunalverband.
Zudem würden die Verantwortungen zwischen den Fundbehörden der Kommunen und Tierschutzbehörden der Kreise verwischt. „Mit den Definitionen in der Verwaltungsvorschrift wird den Ordnungsbehörden zugemutet, sehenden Auges das Fundrecht falsch anzuwenden und ihren Körperschaften neue Kosten zuzumuten”, heißt es in der 14-seitigen Stellungnahme des Städtetags, der mit fünfstelligen Extrakosten selbst für mittlere Städte rechnet.
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Tierschutzbund: Änderungen längst überfällig
Der Landesverband des Deutschen Tierschutzbundes hingegen bewertet die geplanten Änderungen als längst überfällig. „Denn bisher haben Ordnungs- und Veterinärämter den Ball immer hin und her geschoben und die Kosten blieben meist bei den Tierheimen hängen. Nun ist klar, dass die Ordnungsämter künftig für Fundtiere zuständig sind und auch Kosten übernehmen”, konstatierte Verbandssprecherin Kerstin Lenz. Der Tierschutzbund betreibt nach ihren Angaben im Nordosten 24 Tierheime, zehn weitere gebe es in anderer Trägerschaft.
Der Bedarf an Tierheimplätzen nehme beständig zu, sagte Lenz. Allein die Zahl der aufgefundenen Katzen habe sich im zurückliegenden Jahrzehnt von etwa 1000 auf rund 5000 im Jahr erhöht. Verwilderte Tiere würden kastriert und an Futterstellen regelmäßig versorgt. Jeder Eingriff koste zwischen 45 und 80 Euro, obwohl Tierärzte den Verbänden schon Sonderpreise machten. Hauskatzen würden im Tierheim aufgenommen und nach Möglichkeit an die Besitzer, andernfalls an neue Interessenten gegen eine Gebühr abgegeben.
Kaum Großspender und Erbschaften
Laut Lenz entstehen dem Landesverband jährlich Kosten in Höhe von 1,6 Millionen Euro. „600.000 Euro bekommen wir von der öffentlichen Hand. Eine Million müssen wir erbetteln. Und das ist extrem schwer, denn im Gegensatz zu westlichen Bundesländern gibt es im Osten kaum Großspender. Und Erbschaften – wie im Westen – bekommen unsere Tierheime in der Regel auch nicht”, beschrieb Lenz die permanenten Geldnöte der Tierschutzorganisation. Gemildert werde die Situation dadurch, dass das Land seit einigen Jahren Investitionskostenzuschüsse gewähre, zuletzt 300.000 Euro im Jahr.
Der Städte- und Gemeindetag sieht indes die Kommunen kaum im Stande, die mit der Neuregelung anfallenden Zusatzkosten zu tragen und stellt auch die Rechtsauffassung des Landes infrage, etwa bei der Einstufung verwilderter Tiere.
„Die in dem Entwurf getroffenen Regelungen zum Umgang mit freilebenden Katzen stehen den fundamentalen Grundsätzen des Fundrechtes des BGB entgegen. Wenn es nicht mehr um die Rückgabe einer Sache (Fundtier) geht, ist dies ein Indiz dafür, dass es sich um keine originäre Aufgabe einer Fundbehörde handelt, sondern allein tierschutzrechtliche Aspekte die Notwenigkeit der Betreuung der freilebenden Katzen begründet”, schreibt der Städte- und Gemeindetag. Mit anderen Worten: Für die Fütterung verwilderte Katzen wollen die Kommunen keinesfalls zahlen.